Dekret Nr. 134 / 2018 Coll.
Erklärung über das Format und die Struktur des Datenberichts, durch den Sportorganisationen und Hilfsantragsteller Daten in das Register zur Verwaltung von Daten über Sportorganisationen, Sportler, Trainer und Sporteinrichtungen eingeben
Gültig
In Kraft seit 01.07.2018
ANHANG
Ordnung
vom 19. Juni 2018
zur Erstellung des Formats und der Struktur des Datenberichts, durch den Sportorganisationen und Hilfsantragsteller Daten in das Register zur Datenverwaltung über Sportorganisationen, Sportorganisationen, Trainer und Sporteinrichtungen eintragen
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sieht gemäß § 3a Abs. 9 des Gesetzes Nr. 115 / 2001 Slg. über die Unterstützung des Sportes, geändert durch Gesetz Nr. 230 / 2016 Slg., im folgenden als "Gesetz" bezeichnet:
Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Format und die Struktur der Datenberichte, über die die Sportorganisationen, die eine Unterstützung aus dem Staatshaushalt beantragen, und der Beihilfeantragsteller aus dem Staatshaushalt Daten in das Register gemäß dem Gesetz eingeben.
Datennachrichtformat und Struktur
(1) Sportorganisationen, die eine Unterstützung aus dem Staatshaushalt beantragen, erfassen die in Artikel 3a Absatz 3 Buchstaben a und b des Gesetzes genannten Daten durch die Internetanwendung des Registers.
(2) Sportorganisationen, die eine Unterstützung aus dem Staatshaushalt beantragen, registrieren die in Artikel 3a Absatz 3 Buchstaben c bis h des Gesetzes im CSV-Format durch oder direkt durch die Internetanwendung des Registers.
(3) Ein Antragsteller für staatliche Budgethilfe gemäß § 6b oder 6c des Gesetzes, der die in Absatz 1 genannten Daten nicht registriert, registriert die in § 3a Absatz 3 Buchstabe h des Gesetzes genannten Daten durch die Internetanwendung des Registers.
(4) Die in Absatz 2 genannten Daten, die im CSV-Format erfasst werden, werden von Sportorganisationen, die eine Unterstützung aus dem Staatshaushalt beantragen, in Form einer Liste der erforderlichen Daten, die von einem Semikolon getrennt werden, ohne Zwischenräume im Text vor und nach dem Semikolon in der Reihenfolge, die sich aus der operativen Dokumentation des Registers ergibt, aufgezeichnet.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
Minister:
Ing. Plaga, Ph.D., v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung Nr. 134 / 2018 Slg., Erstellung des Formats und der Struktur des Datenberichts, über den Sportorganisationen und Hilfsantragsteller Daten in das Register für die Verwaltung von Daten über Sportorganisationen, Sportler, Trainer und Sporteinrichtungen eingeben |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 28.06.2018 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.07.2018 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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