Verordnung Nr. 134 / 2003 Slg.
Verordnung über den anwendbaren Betrag für die Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche an einen Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., über den Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers und über die Änderung bestimmter Gesetze
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Hebt auf
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften