Verordnung Nr. 134 / 2003 Slg.

Verordnung über den anwendbaren Betrag für die Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche an einen Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., über den Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers und über die Änderung bestimmter Gesetze

Zeitliche Textfassungen

09.05.2003 Verkündet
In Kraft seit 09.05.2003
09.05.2003 Vorherige
In Kraft seit 09.05.2003 bis 31.12.2023

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