Dekret Nr. 133 / 2019 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 313 / 2007 Slg. über die Vergütung des Insolvenzverwalters, über die Erstattung seiner endgültigen Aufwendungen, über die Vergütung der Mitglieder und Stellvertreter des Gläubigerausschusses und über die Erstattung ihrer erforderlichen Aufwendungen in der geänderten Fassung

Zeitliche Textfassungen

01.06.2019 Aktuell
In Kraft seit 01.06.2019
30.05.2019 Verkündet
In Kraft seit 30.05.2019
30.05.2019 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 30.05.2019 bis 31.05.2019

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