Regierungsverordnung Nr. 131 / 2008 Coll.

Regierungsdekret zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 565 / 2006 Slg. über die Lohnverhältnisse von Berufssoldaten, geändert durch Regierungsdekret Nr. 336 / 2007 Slg.

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.05.2008
ANHANG
Regierungsverordnung
vom 2. April 2008
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 565/2006 Slg. über die Vergütungsquoten für Berufssoldaten, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 336/2007 Slg.
Die Regierung beauftragt gemäß § 23 Abs. 1 b) bis e) des Gesetzes Nr. 143 / 1992 Slg., über das Gehalt und die Vergütung der Zahlungsfrist im Haushalt und in bestimmten anderen Organisationen und Einrichtungen, geändert durch Gesetz Nr. 40 / 1994 Slg., Gesetz Nr. 217 / 2000 Slg. und Gesetz Nr. 626 / 2004 Slg.:
Čl. I
In der Regierungsverordnung Nr. 565 / 2006 Coll., über die Gehaltsverhältnisse von Berufssoldaten, geändert durch Regierungsverordnung Nr. 336 / 2007 Coll., § 12 lautet wie folgt:
„§ 12
Ein Soldat, der an eine Einheit multinationaler Streitkräfte außerhalb der Tschechischen Republik abgelöst wird, ist berechtigt, eine zusätzliche Gebühr zu zahlen
a) von 700 USD bis 4.000 USD pro Monat oder
b) bis zu zweieinhalbmal die in Buchstabe a genannten Beträge, in denen der Soldat einem hohen Risiko von Leben oder Gesundheit ausgesetzt ist, das mit der Durchführung von Kampfhandlungen im Bereich des Betriebs zusammenhängt;
gegebenenfalls mit einem entsprechenden Betrag in Euro, entsprechend der Umrechnungsrate der Tschechischen Nationalbank, vom ersten Tag bis zum letzten Tag des Dienstes im Ausland. Die Höhe des Zuschlags innerhalb dieser Marge wird vom Verteidigungsminister festgelegt.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Topolánek v. r.
Verteidigungsminister:
JUDr. Parkan gegen r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsdekret Nr. 131 / 2008 Slg., zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 565 / 2006 Slg., über die Lohnverhältnisse von Berufssoldaten, geändert durch Regierungsdekret Nr. 336 / 2007 Slg.
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.04.2008
In Kraft seit01.05.2008
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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