Tschechische Nationalbank Maßnahme Nr. 130 / 1995 Coll.
Maßnahmen der Tschechischen Nationalbank zur Begrenzung der kurzfristigen Bankenlage gegenüber Nichtansässigen
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 6/1993
Führt durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Tschechische Nationalbank
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.