Dekret Nr. 13 / 2020 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 225 / 2013 Slg., zur Festlegung von Formen und Sprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in grenzüberschreitenden Fällen zur finanziellen Unterstützung von Opfern von Straftaten verwendet werden

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.07.2020
Inhalt
13)
ERKLÄRUNG
vom 10. Januar 2020
zur Änderung des Erlasses Nr. 225 / 2013 Slg., zur Festlegung von Formen und Sprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in grenzüberschreitenden Fällen zur finanziellen Unterstützung von Opfern von Straftaten verwendet werden
Gemäß § 49 (a) bis (e) des Gesetzes Nr. 45 / 2013 Slg., über Verbrechensopfer und über die Änderung bestimmter Gesetze (Gesetz über Verbrechensopfer):
Čl. I
In Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 225 / 2013 Slg., in dem die Muster der Formen und Sprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in grenzüberschreitenden Fällen von der Bereitstellung von monetärer Hilfe für Opfer von Straftaten verwendet werden, festgelegt sind, werden die Worte "Ich erkläre, dass ich berechtigt bin, Geldhilfe oder ähnliche Ansprüche auf Schadensersatz zu erheben, die durch eine Straftat verursacht werden"
Čl. II
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
Minister:
Mgr. Benešová v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 13 / 2020 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 225 / 2013 Slg., zur Festlegung von Formen und Sprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in grenzüberschreitenden Fällen zur finanziellen Unterstützung von Opfern von Straftaten verwendet werden
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.01.2020
In Kraft seit01.07.2020
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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