Verordnung des Justizministeriums Nr. 13 / 1995 Coll.

Erlass des Justizministeriums zur Festlegung der Funktionen, die nur Arbeitnehmer im Dienst der Verwaltung des tschechischen Gefängnisdienstes haben können, und der Funktionen, in denen Mitarbeiter außergewöhnlich in Betrieb bleiben können

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Erlass des Justizministeriums Nr. 93 / 2001 Coll.
Erlass des Justizministeriums über wirtschaftliche Tätigkeiten des Gefängnisdien...
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