Verordnung des Justizministeriums Nr. 13 / 1995 Coll.
Erlass des Justizministeriums zur Festlegung der Funktionen, die nur Arbeitnehmer im Dienst der Verwaltung des tschechischen Gefängnisdienstes haben können, und der Funktionen, in denen Mitarbeiter außergewöhnlich in Betrieb bleiben können
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Erlass des Justizministeriums Nr. 93 / 2001 Coll.
Hebt auf
Erlass des Justizministeriums über wirtschaftliche Tätigkeiten des Gefängnisdien...