Verordnung des Justizministeriums Nr. 13 / 1995 Coll.

Erlass des Justizministeriums zur Festlegung der Funktionen, die nur Arbeitnehmer im Dienst der Verwaltung des tschechischen Gefängnisdienstes haben können, und der Funktionen, in denen Mitarbeiter außergewöhnlich in Betrieb bleiben können

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