Entschließung Nr. 128 / 2020 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 23.03.2020
ANHANG
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 23. März 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution Nr. 194 vom 12. März 2020, durch die die Regierung gemäß Artikel 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 S. über die Sicherheit der Tschechischen Republik Sofortmaßnahmen im Sinne von Artikel 5 Buchstaben a bis e und § 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg. über die Notverwaltung und zur Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz) erlassen hat, geändert durch die
Regierung
I. sieht vor, dass die Ausnahmeregelung von den Regierungsentscheidungen Nr. 198 vom 12. März 2020 und Nr. 203 vom 12. März 2020 für grenzüberschreitende Arbeitnehmer an der Grenze zur Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland nur Personen betrifft, die mehr als 21 Kalendertage bereisen;
II. Bestellungen mit Wirkung vom 26. März, 00: 00 Stunden
1. an alle in Nummer I genannten Personen, die diese Tatsache unmittelbar nach ihrer Rückkehr in die Tschechische Republik, telefonisch oder auf andere Weise, an ihren registrierten Gesundheitsdienstleister im Bereich der allgemeinen praktischen Medizin oder der praktischen Medizin für Kinder und Jugendliche, oder, wenn sie keinen registrierten Anbieter haben, an jeden Anbieter in der allgemeinen praktischen Medizin oder praktische Medizin für Kinder und Jugendliche,
2. an alle Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen im Bereich der allgemeinen praktischen Medizin oder der praktischen Medizin für Kinder und Jugendliche zu entscheiden über Quarantäne gemäß § 2 Abs. 7 a) des Gesetzes Nr. 258 / 2000 Slg. für 14 Tage.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung Nr. 128/2020 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK zur Annahme von Krisenmaßnahmen
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
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Verkündungsdatum23.03.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
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