Dekret Nr. 128 / 2017 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 100 / 1995 Slg., zur Festlegung der Bedingungen für den Betrieb, den Bau und die Herstellung von benannten technischen Geräten und deren Spezifikation (Ordnung der benannten technischen Ausrüstung), geändert

Gültig In Kraft seit 01.05.2017
Inhalt
ANHANG
Ordnung
vom 13. April 2017
zur Änderung des Erlasses Nr. 100 / 1995 Slg., zur Festlegung der Bedingungen für den Betrieb, den Bau und die Herstellung von benannten technischen Anlagen und deren Spezifikation (Ordnung benannter technischer Anlagen), geändert
Das Verkehrsministerium sieht gemäß § 66 Abs. 1 Gesetz Nr. 266 / 1994 Slg., Eisenbahn, geändert durch Gesetz Nr. 23 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 103 / 2004 Slg., Gesetz Nr. 181 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 191 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 194 / 2010 Slg., Gesetz Nr. 134 / 2011 Slg., Gesetz Nr. 64 / 2014.
Čl. I
Verordnung Nr. 100 / 1995 Slg., zur Festlegung der Bedingungen für den Betrieb, den Bau und die Herstellung von bestimmten technischen Geräten und deren Spezifikation (Ordner der benannten technischen Ausrüstung), geändert durch Dekret Nr. 279 / 2000 Slg., Dekret Nr. 352 / 2000 Slg. und Dekret Nr. 210 / 2006 Slg., wird wie folgt geändert:
1. in Absatz 1 (6) Buchstabe e) werden die Worte "und Wasser" nach den Worten "Ski" eingefügt.
2. In Abschnitt 2 des einleitenden Teils der Bestimmung werden die Worte "und Wasser "nach dem Wort" Ski" eingefügt.
3. In Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe e werden die Worte "und Wasser" nach den Worten "Ski" eingefügt.
4. In Anhang 1 Nummer 6 der Transportausrüstung:
„6.Lyžařské a vodní vlekyprovozní revize1 rok“.
5. In Anhang 3 Punkt Transportausrüstung Nummer 6:
„6.Lyžařské a vodní vlekyprohlídka a zkouška5 roků“.
6. Anhang 4 Nummer 5 lautet wie folgt:
"5. A" Personen mit einer höheren Qualifikation werden als "eine Person betrachtet, die die Qualifikation einer Person mit einer höheren Qualifikation erfüllt und Berufserfahrung in der Länge von:
(a) mindestens zwei Jahre, wenn sie Hochschul-, Hochschul- oder Sekundarbildung haben oder
b) mindestens drei Jahre, wenn sie eine Sekundarschulbildung haben;
von denen mindestens ein Jahr an elektrischen Geräten der betreffenden Art und Spannung und ihrer Kenntnis durch einen vom elektrischen Anlagenbetreiber vorgelegten Test überprüft wurde. Die Kommission, vor der diese Prüfung durchgeführt wird, hat drei Mitglieder, wobei mindestens ein Mitglied der Kommission auf der Ebene einer Person mit höherer Qualifikation für die Verwaltung oder den Betrieb von elektrischen Geräten der betreffenden Art und Spannung qualifiziert ist.
Čl. II
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.
Minister:
Ing.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 128 / 2017 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 100 / 1995 Slg., zur Festlegung der Bedingungen für den Betrieb, den Bau und die Herstellung und Spezifikation der benannten technischen Ausrüstung (Bestellung der benannten technischen Ausrüstung), geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum26.04.2017
In Kraft seit01.05.2017
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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