Dekret Nr. 125 / 2018 Coll.
Verordnung über die im Gesundheitsplan und -aussichten enthaltenen Informationen und deren Übermittlung durch Krankenversicherungsunternehmen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.