Mitteilung des Ministeriums für Gesundheit Nr. 125 / 2010 Coll.

Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die Ausgabe des Preiskodex 1 / 2010 / DZP über die Regelung der Preise für die Gesundheitsversorgung, die Höchstpreise der Zahnpflege, die von der Krankenversicherung gezahlt werden, und die von der öffentlichen Krankenversicherung und der besonderen Gesundheitsleistung vollständig abgedeckten Zahnersatzprodukte

Gültig
125
Kommunikation
Ministerium für Gesundheit
vom 23. März 2010
zur Ausgabe des Preiskodex 1 / 2010 / SAR zur Regelung der Gesundheitspreise, Höchstpreise der Zahnpflege für Zahnärzte, die von der Krankenversicherung abgedeckt sind, und Dentalprodukte, die vollständig von der Krankenversicherung abgedeckt sind, und spezifische Gesundheitsleistungen
Das Gesundheitsministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung, bekannt, dass es am 4. Dezember 2009 eine Preisregelung 1 / 2010 / DZP über die Regelung der Gesundheitspreise, die Höchstpreise der Zahnpflege für Zahnärzte, die von der Krankenversicherung abgedeckt sind, und Dentalprodukte, die vollständig von der öffentlichen Krankenversicherung und der spezifischen Gesundheitsleistung abgedeckt sind, ausgestellt hat. Die Preisregelung wird im Ministerium für Gesundheit Nr. 9 / 2009 vom 18. Dezember 2009 veröffentlicht und wurde am 1. Januar 2010 wirksam.
Minister:
Juraskova v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Gesundheit Nr. 125 / 2010 Slg., zur Ausgabe des Preiskodex 1 / 2010 / DZP über die Regelung der Krankenpflegepreise, Höchstpreise der Zahnpflege, die von Krankenversicherungen und Dentalprodukten gezahlt werden, die vollständig von der öffentlichen Krankenversicherung und der spezifischen Gesundheitsleistung abgedeckt sind
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.04.2010
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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