Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 125 / 1996 Coll.
Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik fand vom 24. April 1996 im Falle der Nichtigerklärung des Erlasses Nr. 1 / 95 der Stadt Brünn über das Verbot der Förderung von Parteien und Bewegungen, die den nationalen, religiösen, politischen und Klassenhass auf dem Gebiet von Brünn verbreiten
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.