Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 125 / 1996 Coll.

Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik fand vom 24. April 1996 im Falle der Nichtigerklärung des Erlasses Nr. 1 / 95 der Stadt Brünn über das Verbot der Förderung von Parteien und Bewegungen, die den nationalen, religiösen, politischen und Klassenhass auf dem Gebiet von Brünn verbreiten

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Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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