Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 125 / 1996 Coll.

Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik fand vom 24. April 1996 im Falle der Nichtigerklärung des Erlasses Nr. 1 / 95 der Stadt Brünn über das Verbot der Förderung von Parteien und Bewegungen, die den nationalen, religiösen, politischen und Klassenhass auf dem Gebiet von Brünn verbreiten

Zeitliche Textfassungen

17.05.1996 Verkündet
In Kraft seit 17.05.1996

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