Dekret Nr. 124 / 2007 Coll.
Erklärung zum Modell der Treiber-Speicherkarte
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.07.2007
ANHANG
Ordnung
vom 18. Mai 2007
auf dem Modell der Speicherkarte des Fahrers
Das Verkehrsministerium sieht gemäß § 137 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 361 / 2000 Slg., über den Straßenverkehr und über Änderungen bestimmter Gesetze (Road Traffic Act), geändert durch Gesetz Nr. 411 / 2005 Slg. und Gesetz Nr. 226 / 2006 Slg., zur Umsetzung von § 110a (7) dieses Gesetzes vor:
Gegenstand
In dieser Verordnung wird das Modell der Speicherkarte des Fahrers gemäß der unmittelbar anwendbaren Europäischen Union1 festgelegt.
Treiber-Speicherkarte
(1) Treiber-Speicherkarte ist eine 54 x 86 mm Kunststoffkarte, weiß und mit einem Speicherchip ausgestattet.
(2) Die einzelnen Daten auf der Speicherkarte des Fahrers werden in der tschechischen Sprache, in den Buchstaben des lateinischen Alphabets, mit Ausnahme der handschriftlichen Signatur der Speicherkarte des Fahrers angegeben.
(3) Die folgenden Informationen werden auf der Vorderseite der Speicherkarte des Fahrers angegeben:
(a) das Unterscheidungszeichen der Tschechischen Republik "CZ", in weiß in einem blauen Rechteck gedruckt, in einem Kreis von 12 gelben Sternen platziert,
b) die Inschrift "CARTA DEVICE" in Großbuchstaben in Tschechien;
c) die Worte "CARTA DEVICE" in der tschechischen Sprache und in den Sprachen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die im Rahmen der Vorderseite der Speicherkarte grau gedruckt werden;
d) die Bezeichnung "G2" in großen Buchstaben in blau.
(4) Auf der Vorderseite der Treiber-Speicherkarte werden die folgenden Informationen unter den Codenummern angegeben:
1. Nachname,
2. Name,
3. Geburtsdatum,
4a. das Startdatum der Karte,
4b. das Ablaufdatum der Karte,
4c. den Namen der ausstellenden Behörde;
4d. Verwaltungsnummer,
5a. Führerscheinnummer,
5b. Kartennummer,
6. Fotos,
7. Unterschrift des Fahrers.
(5) Auf der Rückseite der Speicherkarte des Treibers werden folgende Informationen angegeben:
(a) die Inschrift "CARTA DEVICE" in Großbuchstaben in Tschechien;
b) eine Erklärung der einzelnen in Absatz 4 genannten Daten, einschließlich einer Angabe der betreffenden Codenummer;
c) Anweisungen zum Verfahren bei der gefundenen Speicherkarte des Fahrers;
d) unter dem Chip ist die Bezeichnung der in blau gemachten nationalen Kennung "e8".
(6) Die in Absatz 4 genannten Daten gemäß Nummer 4d sind auf der Speicherkarte des Fahrers nicht auszufüllen.
(7) Das Modell der Speicherkarte des Fahrers ist im Anhang zu diesem Dekret festgelegt.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
Minister:
Ing.
Anhang zum Erlass Nr. 124 / 2007 Coll.
Modell der Treiber-Speicherkarte
Front
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(1) Durchführungsverordnung (EU) 2016 / 799 der Kommission vom 18. März 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Anforderungen an den Bau, die Prüfung, die Installation, den Betrieb und die Reparatur von Fahrtenschreibern und deren Komponenten in der geänderten Fassung.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 124 / 2007 Coll., auf dem Modell der Treiber-Speicherkarte |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 05.06.2007 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.07.2007 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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