Das Verfassungsgericht fand keine 123 / 2023 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 11. April 2023 sp. zn. Pl. ÚS 25 / 22 über den Antrag auf Aufhebung von Artikel 5 Absatz 4 der Ordnungsordnung der Stadt Králová Lípa Nr. 2 / 2021 auf die örtliche Abgabe für kommunales Abfallmanagementsystem

Gültig Das Verfassungsgericht fand
Textfassungen: 10.05.2023
ANHANG
FIND
Das Verfassungsgericht
im Namen der Republik
Am 11. April 2023 entschied das Verfassungsgericht unter sp. zn.
wie folgt:
Artikel 5 Absatz 4 der Ordnungsordnung der Stadt Králová Lípa Nr. 2 / 2021 wird auf die örtliche Abgabe für kommunale Abfallbewirtschaftungssystem ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Feststellung in der Sammlung der Gesetze gestrichen.
Präsident des Verfassungsgerichts:
JUDr. Rychetský v. r.
Die Richter Jan Filip, Radovan Sukhanek und Vojtěch Šiměl haben verschiedene Stellungnahmen nach § 14 des Gesetzes Nr. 182 / 1993 Slg. zum Verfassungsgericht in der geänderten Fassung zu entscheiden.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDas Verfassungsgericht fand Nr. 123 / 2023 Coll., über den Antrag auf Nichtigerklärung von Artikel 5 Absatz 4 der Ordnungsordnung der Stadt Králová Lipa Nr. 2 / 2021 auf die örtliche Abgabe für kommunales Abfallmanagementsystem
Art der VorschriftDas Verfassungsgericht fand
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum10.05.2023
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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