Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 122 / 2017 Coll.

Mitteilung der Behörde für Energieregulierung über die Frage einer Preisentscheidung

Gültig
122.
Kommunikation
Energieregulierungsbehörden
vom 6. April 2017
über die Frage der Preisentscheidung
Die Energieregulierungsbehörde gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung, gibt bekannt, dass gemäß Artikel 17 Absatz 6 Buchstabe d des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., zu den Geschäftsbedingungen und zur Leistung der Regierungsverwaltung im Energiesektor und zur Änderung bestimmter Gesetze (Energiegesetz) in der geänderten Fassung, und gemäß Artikel 1 Absatz 3 Nr. 165 Slg.
Gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde die Preisentscheidung Nr. 2 / 2017 im Energy Regulatory Journal vom 29. März 2017 in Höhe von 3. Die Preisentscheidung wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Der Präsident
Ing. Vitásková v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 122 / 2017 Coll. über die Frage der Preisentscheidung
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum13.04.2017
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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