Dekret Nr. 122 / 2005 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 378 / 2003 Slg. zur Festlegung von Unternehmen, in denen für einen Übergangszeitraum Ausnahmeregelungen von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für ihre Tätigkeit zulässig sind
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Hebt auf
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 166 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über die Veterinärmedizin und die Änderung bestimmter verwandter Gesetze...
Dekret Nr. 378 / 2003 Coll.
Wird geändert durch
Verordnung zur Festlegung der Unternehmen, in denen die Ausnahmeregelung von den...
Dekret Nr. 378 / 2003 Coll.
Wird aufgehoben durch
Verordnung zur Festlegung der Unternehmen, in denen die Ausnahmeregelung von den...