Dekret Nr. 122 / 2005 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 378 / 2003 Slg. zur Festlegung von Unternehmen, in denen für einen Übergangszeitraum Ausnahmeregelungen von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für ihre Tätigkeit zulässig sind

Zeitliche Textfassungen

29.03.2005 Verkündet
In Kraft seit 29.03.2005
29.03.2005 Aktuell
In Kraft seit 29.03.2005

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