Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 121 / 2014 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Ausweitung des Engagements von Anlage 1 auf den Kollektiv-Hochrangigen Vertrag
Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 17. Juni 2014
über die Verlängerung des Engagements von Anlage 1 zum Collective Higher Level Contract
Das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg., über Kollektivverhandlungen, geändert durch das Verfassungsgerichtsgesetz Nr. 199 / 2003 Slg. und Gesetz Nr. 255 / 2005 Slg., gibt bekannt, dass Anlage 1 zum Kollektivvertrag des höheren Grades für 2013 - 2016, geschlossen am 2. April 2014 zwischen der Union des Baus der Tschechischen Republik, der Union des Verkehrs
Der Inhalt von Anlage 1 zum Sammelvertrag mit höherem Abschluss findet sich an den regionalen Zweigstellen des tschechischen Arbeitsamtes und auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales (www.mpsv.cz).
Minister:
Mgr. Marks v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 121 / 2014 Slg. über die Verlängerung der Verpflichtung von Anlage 1 zum Sammelvertrag von höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 30.06.2014 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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