Regierungsverordnung Nr. 121 / 2009 Coll.
Regierungsverordnungen über die Gewährung einer Entschädigung für bestimmte Kosten für Richter im Ausland
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz Nr. 6/2002
Führt durch
Gesetz über Gerichte, Richter, Anschriften und Regierungsverwaltung der Gerichte...
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.