Regierungsverordnung Nr. 121 / 2009 Coll.

Regierungsverordnungen über die Gewährung einer Entschädigung für bestimmte Kosten für Richter im Ausland

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz Nr. 6/2002
Gesetz über Gerichte, Richter, Anschriften und Regierungsverwaltung der Gerichte...
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf