Regierungsverordnung Nr. 121 / 2009 Coll.

Regierungsverordnungen über die Gewährung einer Entschädigung für bestimmte Kosten für Richter im Ausland

Zeitliche Textfassungen

12.05.2009 Verkündet
In Kraft seit 12.05.2009
12.05.2009 Aktuell
In Kraft seit 12.05.2009

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