Dekret Nr. 120 / 2018 Coll.

Anordnung zur Festlegung der Antragsformulare für die Ernennung eines Rechtsanwalts und der Beschwerdeformulare für eine einmalige Rechtsberatung

Gültig In Kraft seit 01.07.2018
Inhalt
KAPITEL
Ordnung
vom 12. Juni 2018
zur Festlegung der Antragsformulare für die Ernennung eines Anwalts und der Beschwerdeformulare für eine einmalige Rechtsberatung
Das Justizministerium sieht gemäß § 18a Abs. 4 § 18b Abs. 2 und § 18c Abs. 4 des Gesetzes Nr. 85 / 1996 Slg., zur Advocacy, geändert durch Gesetz Nr. 258 / 2017 Slg.:
§ 1
Formmodelle
(1) Ein Antrag auf Rechtsberatung gemäß Artikel 18a des Gesetzes über die Rechtsanwälte erfolgt in einem Formblatt, dessen Formalitäten und Muster in Anhang 1 der vorliegenden Verordnung festgelegt sind.
(2) Die Beschwerde für eine einmalige Rechtsberatung gemäß Artikel 18b des Rechtsstreits wird in einem Formblatt eingereicht, dessen Formalitäten und Muster in Anhang 2 der vorliegenden Verordnung festgelegt sind.
(3) Für eine natürliche Person, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse es rechtfertigen, sowie für eine juristische Person, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse sie rechtmäßig rechtfertigen, ist ein Antrag auf eine gesetzliche Dienstleistung, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse sie nach § 18c Abs. 4 Satz 1 des Ersten Rechtsstreits rechtfertigt, auf eine Form zu stellen, deren Formalitäten und Muster in den Anhängen 3 und 4 dieses Erlasses festgelegt sind.
(4) Der Antrag auf Rechtsbehelf für eine Zahlung an eine natürliche Person aus anderen als den Einkommens- und Vermögensverhältnissen dieser natürlichen Person und den Antrag auf Rechtsbehelf für eine Zahlung für eine juristische Person aus anderen als den Einkommens- und Vermögensverhältnissen dieser juristischen Person gemäß Absatz 18c Absatz 4 Satz 2 und Artikel 23 Absatz 5 des Gesetzes über die Rechtsvertretung wird über Formen eingereicht, deren Modelle in den Anhängen 5 und 6 zu dieser Bestellung erscheinen.
§ 2
Aufhebung
Erlass Nr. 275 / 2006 Slg., mit der die Methode zur Bestimmung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Anmelders für die Ernennung eines Rechtsanwalts durch den tschechischen Anwaltsverband für die Erbringung von entgeltlich oder für eine verminderte Vergütung festgelegt wird, wird aufgehoben.
§ 3
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
Justizminister:
JUDr. Pelican, Ph.D., v. r.

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 120 / 2018 Coll.
(Artikel 18a des Gesetzes über die Anfechtung)

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 120 / 2018 Coll.
(Artikel 18b des Gesetzes über die Interessenvertretung)

Příloha č. 3

Anhang Nr. 3 des Dekrets Nr. 120 / 2018 Coll.
(Paragraph 18c (4) des Ersten Gesetzes über die Verehrung)

Příloha č. 4

Anhang Nr. 4 des Erlasses Nr. 120 / 2018 Coll.
(Paragraph 18c (4) des Ersten Gesetzes über die Verehrung)

Příloha č. 5

Anhang Nr. 5 der Verordnung Nr. 120/2018 Slg.

Příloha č. 6

Anhang Nr. 6 des Erlasses Nr. 120 / 2018 Coll.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 120 / 2018 Slg., über die Einrichtung der Antragsformulare für die Ernennung eines Anwalts und die Form der Beschwerde für eine einmalige Rechtsberatung
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.06.2018
In Kraft seit01.07.2018
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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