Dekret Nr. 120 / 2015 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 345 / 2002 Coll. zur Festlegung von Messgeräten für obligatorische Verifikations- und Messgeräte, die der Typgenehmigung unterliegen, in der geänderten Fassung

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.06.2015
KAPITEL
Ordnung
vom 13. Mai 2015
zur Änderung des Erlasses Nr. 345 / 2002 des Ministeriums für Industrie und Handel, zur Festlegung von Messgeräten für obligatorische Verifikations- und Messgeräte, die der Typgenehmigung unterliegen, in der geänderten Fassung
Das Ministerium für Industrie und Handel sieht gemäß § 27 des Gesetzes Nr. 505 / 1990 Slg., über Metrologie, geändert durch Gesetz Nr. 119 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 137 / 2002 Slg. und Gesetz Nr. 85 / 2015 Slg., zur Umsetzung von § 9 (8) des Gesetzes vor:
Čl. I
Dekret Nr. 345 / 2002 Coll., zur Festlegung von Messgeräten für obligatorische Verifikations- und Messgeräte, die der Typgenehmigung unterliegen, geändert durch Dekret Nr. 65 / 2006 Coll., Dekret Nr. 259 / 2007 Coll., Dekret Nr. 204 / 2010 Coll. und Dekret Nr. 285 / 2011 Coll., wird wie folgt geändert:
1. Der folgende Abschnitt 2a wird nach Abschnitt 2 einschließlich des Titels eingefügt:
„§ 2a
Verlängerung des Validierungszeitraums
Die Arten von Messgeräten, für die die Validierungsperiode aufgrund des positiven Ergebnisses der statistischen Auswahlprüfung verlängert werden kann, sind im Anhang aufgeführt.
2. im Anhang unter 1.3.9 (d):
„d) objemové vodoměry6 roků*)
*) Auf der Grundlage des positiven Ergebnisses der statistischen Auswahlprüfung des spezifizierten Volumenwasserzählers wird die Gültigkeitsdauer der Wasserzähler um 3 Jahre verlängert."
3. Im Anhang der Nummer 1.3.9 Buchstabe e wird das Wort "nur" gestrichen.
4. Im Anhang heißt es:
„a) membránová (včetně plynoměrů s teplotní korekcí)10 roků*)
*) Aufgrund des positiven Ergebnisses der statistischen Auswahlprüfung eines bestimmten Satzes von Membrangaszählern bis G6 wird die Gültigkeit der Überprüfung von Gaszählern dieses Satzes um 4 Jahre verlängert."
5. im Anhang Nummer 4.1.2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
„a) pro měření elektrické energie v přímém zapojení16 roků*)
*) Aufgrund des positiven Ergebnisses des statistischen Stichprobentests der angegebenen Menge an Elektrometern wird die Gültigkeit der Überprüfung der Elektrometer dieses Satzes um 4 Jahre verlängert."
6. Nummer 4.1.3 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
„a) pro měření elektrické energie v přímém zapojení12 roků*)
*) Aufgrund des positiven Ergebnisses des statistischen Stichprobentests der angegebenen Menge an Elektrometern wird die Gültigkeit der Überprüfung der Elektrometer dieses Satzes um 4 Jahre verlängert."
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Die Überprüfung der spezifizierten Messgeräte nach den geltenden Rechtsvorschriften gilt weiterhin für den Zeitraum, für den die spezifizierten Messgeräte überprüft wurden.
Čl. III
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
Minister:
Ing. Mládek, CSc., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 120 / 2015 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 345 / 2002 Coll., zur Festlegung von Messgeräten für obligatorische Verifikations- und Messgeräte, die der Typgenehmigung unterliegen, in der geänderten Fassung
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.05.2015
In Kraft seit01.06.2015
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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