Dekret Nr. 12 / 2026 Coll.
Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 359 / 2020 Coll., zur Strommessung, geändert
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.08.2026
Der von Ihnen eröffnete Text des Gesetzes über die Sammlung von Rechten und internationalen Verträgen wird digitalisiert. Wir werden die Sammlung abschließen, wenn die Digitalisierung abgeschlossen ist. Der rechtlich verbindliche Text, der in der Sammlung der Gesetze und internationalen Verträge veröffentlicht wird, findet sich im linken Menü unter "Download" als "Legally verbindlicher Text des Rechtsakts (PDF)".
Gesetz Nr. 222 / 2016 Coll. stellt dem Innenministerium in § 12 (9) zur Verarbeitung des Gesetzes zur Veröffentlichung und Erstellung und Aufzeichnung von strukturierten Daten des Gesetzes in die 30 Kalendertage Sammlung zur Verfügung. In den in § 12 Abs. 8 des Gesetzes genannten Fällen ist das Innenministerium jedoch verpflichtet, das Gesetz der Sammlung von Rechten und internationalen Verträgen früher zu erklären, in der Regel zu einem von der Person, die ihre Veröffentlichung beantragt, festgesetzten Zeitpunkt, wenn die Bedingung des Bestehens eines überwiegenden Interesses erfüllt ist (möglicherweise, wenn die anderen in § 12 Abs. 8 vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind). In solchen Fällen sollte ein rechtsverbindlicher Rechtsakt im PDF-Format veröffentlicht werden, bevor der Rechtsakt zu einer strukturierten Fassung verarbeitet wird (und alle seine Zeitversionen und die Zeitversionen der geänderten Rechtsvorschriften erstellt und alle damit verbundenen Metadaten bereitgestellt werden). Diese strukturierten Daten werden der Erhebung nach der Verarbeitung hinzugefügt, wobei die übliche Verarbeitungszeit und die Datenzugabe in einer solchen Situation 15 Arbeitstage nach der Veröffentlichung des Rechtsakts betragen. Im Falle eines Großakts kann die Digitalisierung für die Veröffentlichung eines Rechtsaktes (§ 12 Absatz 9 des Gesetzes) den vollen Zeitraum von 30 Kalendertagen für das Innenministerium verlangen.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 12 / 2026 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 359 / 2020 Coll., zur Strommessung, geändert |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 27.01.2026 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.08.2026 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Öffentliche Verträge 1
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Quelle:
Hlídač státu
(CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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