Dekret Nr. 12 / 2023 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 272 / 2017 Slg., zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Erhebung ausgewählter Daten zur Überwachung und Verwaltung öffentlicher Finanzen

Gültig In Kraft seit 18.01.2023
Inhalt
12
ERKLÄRUNG
vom 5. Januar 2023
zur Änderung des Erlasses Nr. 272 / 2017 Slg., zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Erhebung ausgewählter Daten zur Überwachung und Verwaltung öffentlicher Finanzen
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 25 / 2017 Coll. sieht das Finanzministerium die Erfassung ausgewählter Daten zur Überwachung und Verwaltung öffentlicher Finanzen vor:
Čl. I
In Abschnitt 3 des Erlasses Nr. 272 / 2017 Slg. wird zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Erhebung ausgewählter Daten zur Überwachung und Verwaltung der öffentlichen Finanzen die Zahl "400 000 000 " ersetzt durch " 600 000 000".
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Finanzminister:
Ing. Stanjura v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 12 / 2023 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 272 / 2017 Coll., zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Erhebung ausgewählter Daten zur Überwachung und Verwaltung öffentlicher Finanzen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.01.2023
In Kraft seit18.01.2023
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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