Dekret Nr. 12 / 2023 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 272 / 2017 Slg., zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Erhebung ausgewählter Daten zur Überwachung und Verwaltung öffentlicher Finanzen
Gültig
In Kraft seit 18.01.2023
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ERKLÄRUNG
vom 5. Januar 2023
zur Änderung des Erlasses Nr. 272 / 2017 Slg., zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Erhebung ausgewählter Daten zur Überwachung und Verwaltung öffentlicher Finanzen
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 25 / 2017 Coll. sieht das Finanzministerium die Erfassung ausgewählter Daten zur Überwachung und Verwaltung öffentlicher Finanzen vor:
In Abschnitt 3 des Erlasses Nr. 272 / 2017 Slg. wird zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Erhebung ausgewählter Daten zur Überwachung und Verwaltung der öffentlichen Finanzen die Zahl "400 000 000 " ersetzt durch " 600 000 000".
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Finanzminister:
Ing. Stanjura v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 12 / 2023 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 272 / 2017 Coll., zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Erhebung ausgewählter Daten zur Überwachung und Verwaltung öffentlicher Finanzen |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 17.01.2023 |
|---|---|
| In Kraft seit | 18.01.2023 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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