Dekret Nr. 12 / 2017 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 99/1995 Slg. über die Lagerung von Explosiven in der geänderten Fassung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Bestellung des tschechischen Bergbauamtes Nr. 99 / 1995 Coll.
Wird geändert durch
Ordnung des tschechischen Bergbauamtes zur Lagerung von Explosiven
Bestellung des tschechischen Bergbauamtes Nr. 99 / 1995 Coll.
Führt Übergangsbestimmungen ein
Ordnung des tschechischen Bergbauamtes zur Lagerung von Explosiven