Dekret der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 12 / 1980 Coll.
Verordnung der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Änderung und Ergänzung der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 136/1975 Slg. über die Aufnahme der Beschäftigung in die erste und zweite Arbeitskategorie für Pensionszwecke
Gültig
In Kraft seit 01.03.1980
12
Regierungsverordnung
Tschechische Republik
vom 3. Januar 1980
zur Änderung und Ergänzung der Verordnung Nr. 136/1975 der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Aufnahme der Beschäftigung in die erste und zweite Arbeitskategorie für Pensionszwecke
Die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik bestellt gemäß § 12 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 121 / 1975 Slg., über die soziale Sicherheit, geändert durch Gesetz Nr. 150 / 1979 Slg.:
Der Anhang zum Erlass der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 136/1975 Slg. über die Aufnahme der Beschäftigung in die erste und zweite Arbeitskategorie für Pensionszwecke wird wie folgt geändert:
1. Episode I, Nr. 6:
„6. mit laufendem Metall bei der Hochofenherstellung von Roheisen und bei der Herstellung von Rohstahl und Ferrolegierungen in der metallurgischen Grundproduktion und bei der metallurgischen Herstellung von Nichteisenmetallen, Antimon, Aluminium, Kupfer, Blei und Quecksilber",
2. Episode I, No 14:
"14. am Kernkraftwerk in der kontrollierten Zone des Kernreaktors hinter der sanitären Schlaufe und beim Betrieb des Zyklotrons und Forschungsreaktors ".
3. Episode I No 18 liest:
"18. bei der Gewinnung und Bearbeitung von Steinen, beim Schleifen und Schleifen von Quarz, Quarz und Feldspat, bei der Bildung von feuerfesten Produkten, bei der Behandlung von keramischen Materialien in einer Umgebung mit hoher Konzentration an aggressivem Fibroplastikstaub, im Überschuss des Risikos der arbeitenden Kieselsäure und bei der Verarbeitung von Asbest (Asbest) vor allem durch trockene Arbeitsmittel in einer Umgebung mit hoher Konzentration von Asbeststaub, in einer Umgebung,
4. In Teil I wird folgender Unterabsatz angefügt:
"19. bei der Herstellung von Phenylmethylpyrazolon,
20. Bei der Herstellung von antiparasitischen Zubereitungen auf der Basis von organischen Phosphorverbindungen,
21. Bei der Herstellung von Tonkoks,
22. bei der Herstellung von Anodenmaterial.
5. In Folge II, und Nr. 4 in Unterabsatz 4 wird nach den Worten "Dolomite und Asbest" gelöscht.
6. A Nr. 6 wird folgender Unterabsatz angefügt:
"- Plasmaschweißen; '.
7. Teil II, Punkt. Folgender Unterabsatz wird am Ende angefügt:
"- Fahrer von Motortankern mit Propan-Butan."
Diese Verordnung tritt am 1. März 1980 in Kraft.
Dr. Strougal v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 12 / 1980 Slg., zur Änderung und Ergänzung der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 136 / 1975 Slg., zur Klassifizierung der Beschäftigung in der ersten und zweiten Arbeitskategorie für Rentenversicherungszwecke |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 15.02.1980 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.03.1980 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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