Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 117 / 2015 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten über die Ausweitung des Engagements von Anlage 2 zum Sammeln Höheren Vertrags
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
18.05.2015
117.
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 30. April 2015
über die Verlängerung des Engagements von Anlage 2 zum Collective Higher Level Contract
Das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg., über Tarifverhandlungen, geändert durch das Verfassungsgericht gemäß Nr. 199 / 2003 Slg., und Gesetz Nr. 255 / 2005 Slg., gibt an, dass Anlage 2 zum Kollektivvertrag des höheren Grades für 2013 - 2016, abgeschlossen am 12. Februar 2015 zwischen der Union des Baus der Tschechischen Republik, der Union der Verkehrsarbeit
Der Inhalt von Anlage 2 zum Sammelvertrag mit höherem Abschluss findet sich an den regionalen Zweigstellen des tschechischen Arbeitsamtes und auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales (www.mpsv.cz).
Minister:
Mgr. Marks v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 117 / 2015 Coll. über die Verlängerung der Verpflichtung von Anlage 2 zum Sammelvertrag von höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 18.05.2015 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Kollektivverhandlungen
Arbeitsrecht
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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