Dekret Nr. 117 / 2007 Coll.
Verordnung über Nummerierungspläne für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.07.2007
Zobrazeno prvních 200 z celkem 331 ustanovení tohoto předpisu.
Zobrazit celý předpis →
Pro stažení celého znění použijte tlačítko Stáhnout výše.
117.
Ordnung
vom 10. Mai 2007
über Nummerierungspläne für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste
Gemäß § 150 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 127 / 2005 Slg. über elektronische Kommunikation und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Act on Electronic Communications), geändert, sieht das Gesetz die Umsetzung von § 29 Absatz 4 des Gesetzes vor:
Vorläufige Bestimmungen
Gegenstand
(1) Diese Verordnung enthält Nummerierungspläne für öffentliche Kommunikationsnetze, öffentliche Datennetze, Netzleitzahlen, Signalisierungspunkte für öffentliche Kommunikationsnetze mit Signalisierungssystem Nr. 7, Nummern, die die Verleger von internationalen Telekommunikations-Zahlungskarten und den Emittenten von Identifikations-Teilnehmerkarten sowie den Nummerierungsplan der mnemonischen Adressen öffentlicher Verwaltungsverwaltungsdomänen für das Meldesystem identifizieren.
(2) Die Nummerierungspläne gemäß Absatz 1 umfassen Vorschriften über die Erstellung und Nutzung von Nummern, Codes, Identifikatoren, Adressen und Namen für die Adressierung und Nummerierung von Endpunkten öffentlicher Kommunikationsnetze, die für den Zugang zu elektronischen Kommunikationsdiensten und zu nichtöffentlichen Kommunikationsnetzen bestimmt sind, sowie Vorschriften über die Erstellung und Verwendung von Nummern, die den Emittenten internationaler Telekommunikations-Zahlungskarten und den Emittenten der teilnehmenden Karten identifizieren.
Definition der Begriffe
Im Sinne dieses Erlasses:
a) die Reihenfolge der Ziffern der angegebenen Zahl;
b) einen codedefinierten Teil der Zahl, eine definierte Sequenz von Ziffern, eine binäre Zahl oder eine hexadezimale Zahl,
c) durch die Kennung der Reihenfolge der Ziffern;
d) im Namen der Zeichenfolge in der Adresse des Messaging-Systems;
Anschrift
Nummer 1,
2. Sequenz von Code und Nummer,
3. die Reihenfolge der Zeichen, Codes und Zahlen,
4. Name oder
5. Namensfolge,
f) das digitale ISDN-Netzwerk integrierter Dienste,
g) die europäische harmonisierte Nummer der einheitlichen Telefonnummer nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Union.
Nummerierungsplan Öffentliche Telefonnetze
Der Nummerierungsplan für die öffentlichen Kommunikationsnetze enthält die Nummerierung der Dienste, die Adressen der öffentlichen Kommunikationsnetze und die Endpunkte der öffentlichen Kommunikationsnetze für die Sprachübertragung, nach CEPT / ECTRA REC (98) 03 und CEPT / ECTRA REC (98) 04 des CEPT (Conférence Européene des Administrations des Postes et des Télécom Communications) - Europäische Konferenz der Post- und Telekommunikation. Die Telefonnummer dieses Nummerierungsplans ist die nationale (bedeutende) Nummer im nationalen Format, die vom CEPT / ECTRA REC (98) 04 empfohlen wird.
Internationale Nummer
(1) Die nach den Empfehlungen der ITU-T E.164 International Telecommunications Union ermittelte internationale Nummer bestimmt den internationalen Endpunkt der in § 3 genannten Netze.
(2) Die internationale Nummer besteht aus einem Ländercode und einer Telefonnummer. Für die Tschechische Republik beträgt der Ländercode 420. Das Format der internationalen Nummer ist in Anhang 1 festgelegt.
(3) In öffentlichen Festnetzen und in öffentlichen Kommunikationsnetzen zur Sprachübertragung wird das internationale Kreuzungszeichen "00" ("zero" "zero") für die Wahl einer internationalen Nummer festgelegt, das internationale Kreuzungszeichen "00" ("zero" "zero") oder "+" ("plus") für die Wahl einer internationalen Nummer.
Telefonnummer in öffentlichen Kommunikationsnetzen
(1) Die Telefonnummer ist Teil einer internationalen Nummer, die dem Ländercode folgt und in nationaler Form die Adresse des Endpunktes der in Artikel 3 genannten Netze für den Zugang zu elektronischen Kommunikationsdiensten, die über diese Netze erbracht werden, festlegt.
(2) Die Telefonnummer für ein öffentliches Festnetz besteht aus einem Nummerierungscode und zusätzlichen Ziffern oder einem Netzzugangscode und zusätzlichen Ziffern. Die Telefonnummer für das öffentliche Mobilfunknetz und das öffentliche Kommunikationsnetz für die Sprachübertragung besteht aus einem Netzzugangscode und zusätzlichen Ziffern.
(3) Die Telefonnummer für den Zugang zu einem elektronischen Kommunikationsdienst besteht aus einem Zugangscode zu einem elektronischen Kommunikationsdienst und weiteren Ziffern, gegebenenfalls einem Routing-Code und zusätzlichen Ziffern. Der Zugangscode zum elektronischen Kommunikationsdienst bestimmt die Art des Dienstes oder der Dienstleistungsgruppe.
(4) Das Format der Telefonnummer ist in Anhang 1 festgelegt.
(5) Die Telefonnummer dient auch der Bestimmung der Endpunktadresse für den Anschluß eines nichtöffentlichen Kommunikationsnetzes nach diesem Erlass.
(6) Zur Bestimmung der nationalen Adresse des Endpunktes der in § 3 genannten Netze kann die in § 4 Abs. 2 genannte internationale Nummer auch mit dem in § 4 Abs. 3 genannten internationalen Transaktionszeichen verwendet werden, soweit technisch möglich.
reduzierte Telefonnummer
(1) Die gekürzte Telefonnummer enthält die Adresse der Endpunkte der in Abschnitt 3 genannten Netze für den Zugang zu dem über diese Netze bereitgestellten Dienst.
(2) Die abgekürzte Telefonnummer besteht aus einem Zugangscode zum Dienst und weiteren Ziffern. Der Dienstzugriffscode bestimmt die Art des Dienstes oder der Dienstleistungsgruppe. Die reduzierten Telefonnummern sind in Anhang 1 angegeben.
Symmetrische und leicht merkliche Zahlen
(1) Eine symmetrische Zahl bedeutet für die Zwecke dieses Dekrets eine Telefonnummer, deren Symmetrie durch eine zentrale Zahl definiert ist.
(2) Für die Zwecke dieses Erlasses bedeutet eine leicht merkliche Nummer jede Telefonnummer in den Formaten gemäß Anhang 1 und jede dreistellige, vierstellige, fünfstellige, verkürzte Telefonnummer oder europäische harmonisierte Nummer.
Codes für Bedienerauswahl und Vorauswahl
Die Codes für die Auswahl des Bedieners und die Vorauswahl des Bedieners sind in Anhang 1 angegeben. Nach der Auswahl des Wahlcodes des Betreibers oder bei der Festlegung des Vorgabecodes des Betreibers wird eine Telefonnummer ausgewählt und übermittelt, wenn ein nationaler Anruf ohne internationalen Transaktionscharakter gemäß § 4 Abs. 3 und ohne Ländercode gemäß § 4 Abs. 2 erfolgt.
Internationale Kennung des Teilnehmers des Mobilfunknetzes
(1) Die internationale Kennung des Teilnehmers des Mobilfunknetzes identifiziert den Teilnehmer im Mobilfunknetz, wie er von der Internationalen Telekommunikationsunion ITU-T E.212 empfohlen wird.
(2) Die internationale Kennung des Mobilfunknetzteilnehmers besteht aus dem Ländercode des Mobilfunknetzes, dem Mobilfunknetzcode und der Identifikationsnummer des Mobilfunknetzteilnehmers. Für die Tschechische Republik beträgt der Ländercode des Mobilfunknetzes 230. Das Format der internationalen Kennung des Teilnehmers des Mobilfunknetzes ist in Anhang 1 festgelegt.
Regeln für die Zuweisung von Telefonnummern
(1) Die Rufnummern für den Zugang zu öffentlichen Kommunikationsnetzteilnehmern werden in einer Reihe von aufeinanderfolgenden Nummern mit einem Inkrement von "1" in einer Reihe von 1.000 Nummern und dessen Vielfachen für öffentliche Festkommunikationsnetze und in einer Reihe von 10.000 Nummern und deren Vielfache für öffentliche Mobilfunknetze vergeben.
(2) Die Rufnummern für den Zugang zu öffentlichen Kommunikationsnetzteilnehmern zur Sprachübertragung sind in einer Reihe von aufeinanderfolgenden Nummern mit einem Schritt von "1" in einer Reihe von 10.000 Zahlen und dessen Vielfachen zugeordnet.
(3) Die Telefonnummern für den Zugang zu elektronischen Kommunikationsdiensten werden nach Art der in Anhang 1 genannten Dienstleistung und in der im Antrag auf Zulassung zur Nutzung der Nummern angegebenen Nummer vergeben.
(4) Die reduzierten Telefonnummern werden nach Art der in Anhang 1 genannten Dienstleistung und in der im Antrag auf Zulassung zur Verwendung der Nummern angegebenen Nummer vergeben.
(5) Telefonnummern für den Zugang zu nichtöffentlichen Kommunikationsnetzen mit einer Länge von 9 Ziffern sind in einer Reihe von aufeinanderfolgenden Nummern mit einem Schritt von "1 " in einer Reihe von 10.000 Ziffern und deren Vielfache zuzuordnen.
(6) Die einheitliche europäische Notrufnummer 112 und die abgekürzten Telefonnummern mit SAC-Code = 15 werden nicht zugewiesen.
Anzahl Plan Public Data Networks
Der Nummerierungsplan für die öffentlichen Datennetze enthält die Nummerierung der Endpunkte gemäß den Empfehlungen der Internationalen Telekommunikationsunion ITU-T X.121 über öffentliche Datennetze, die unter den Empfehlungen der ITU-T X.25 und der ITU-T X.75 betrieben werden.
Internationale Datennummer in öffentlichen Datennetzen
(1) Die internationale Datennummer definiert die Adresse des Endpunktes des öffentlichen Datennetzes, wie es von der Internationalen Telekommunikationsunion ITU-T X.121 empfohlen wird.
(2) Die internationale Datennummer besteht aus dem Länderdatencode und der nationalen Datennummer oder dem öffentlichen Datennetzidentifikationscode (im Folgenden „Identifikationscode“) und der Netzenddatennummer. Für die Tschechische Republik beträgt der Länderdatencode 230. Das Format der internationalen Datennummer ist in Anhang 2 festgelegt.
(3) Der Identifikationscode identifiziert ein öffentliches Datennetz oder eine Gruppe öffentlicher Datennetze oder eine Gruppe privater Datennetze, die mit öffentlichen Datennetzen verbunden sind. Der Identifikationscode besteht aus dem Länderdatencode und der öffentlichen Datennetznummer. Das Format des Identifizierungscodes ist in Anhang 2 festgelegt.
Regeln für die Verwendung von Identifikationscodes und Überweisungen
(1) Nur ein Identifikationscode kann einem Bediener zugeordnet werden, um alle seine Datennetze zu identifizieren.
(2) Der Identifikationscode des nichtöffentlichen Datennetzes, das mit dem öffentlichen Datennetz verbunden ist, wird vom Betreiber bestimmt, dem der Identifizierungscode des öffentlichen Datennetzes zugewiesen wurde.
(3) Der Übertragungscharakter für Datenverbindungen von öffentlichen Datennetzen zu öffentlichen Telexnetzen ist die Zahl "8", von öffentlichen Datennetzen zu öffentlichen Kommunikationsnetzen mit analoger Schnittstelle ist die Zahl" 9' und von öffentlichen Datennetzen zu öffentlichen Kommunikationsnetzen mit digitaler Schnittstelle ISDN ist die Zahl "0 "(" null") wie von der International Telecommunications Union ITU-T X.121 empfohlen.
(4) Ist der Identifikationscode einer Gruppe öffentlicher Datennetze gemeinsam, so ist das betreffende öffentliche Datennetz mit der ersten Nummer nach dem Identifikationscode zu kennzeichnen, die die Nummer B der Netzendnummer ist.
Nummerierung Plan Network Router Nummern
Der Nummerierungsplan für die Netzwerk-Routing-Nummern bestimmt die Erstellung von Netzwerk-Routing-Nummern, die Werte von Mittelpunkt-Identifikationsnummern und Netzwerk-Identifikationsnummern für Routing-Anrufe in öffentlichen Kommunikationsnetzen.
Netzcode
(1) Der Netzcode bestimmt die Adressinformation mit dem zugehörigen Adressverfahren mit der Telefonnummer. Sie besteht aus dem Netzleitzahlcode und der zentralen Leitungskennnummer oder dem Netzleitzahlcode und der Netzkennnummer.
(2) Das Format der Netzleitzahl ist in Anhang 3 festgelegt.
Regeln für die Verwendung von Netzwerk-Routing-Nummern
(1) Die Identifikationsnummern der Zentren sind in einer Reihe von mindestens 10 aufeinanderfolgenden Zahlen mit einem "1"-Inkrement vom 1000 bis 9999-Intervall zugeordnet.
(2) Die öffentlichen Kommunikationsnetz-Identifikationsnummern sind vom 200 bis 999 Intervall zugeordnet.
Nummer Plan Signalling Networks mit Signalling System Nr. 7
(1) Der Nummerierungsplan der Signalisierungsnetze mit dem Signalisierungssystem Nr. 7 stellt die Art und Weise dar, wie den Netzwerkindikatoren diese Netzwerke zugeordnet sind, wie die Codes den Signalisierungspunkten des Teils des der Tschechischen Republik gehörenden internationalen Signalisierungsnetzes zugeordnet sind und wie die Codes dem nationalen Signalisierungsnetz zugeordnet sind.
(2) Signalsystem Nr. 7 bezeichnet ein Signalsystem, wie es von der Internationalen Telekommunikationsunion ITU-T Serie Q empfohlen wird.
(3) Im Sinne dieses Erlasses ist der Signalpunkt das Signalnetzgerät mit Signalsystem Nr. 7, das Signale zwischen oder innerhalb dieser Netze sendet und empfängt.
Nummerierung des internationalen Signalisierungsnetzes mit Signalisierungssystem Nr. 7
(1) Das internationale Signalisierungsnetzwerk mit Signalisierungssystem Nr. 7 wird durch den Netzindikator des internationalen Signalisierungsnetzes und die Codes internationaler Signalisierungspunkte bestimmt, wie die ITU-T Q.708 empfohlen hat. Internationale Telekommunikationsunion
(2) Der internationale Signalpunktcode ist ein Binärcode, der den Signalpunkt im internationalen Signalisierungsnetzwerk mit dem Signalisierungssystem Nr. 7 identifiziert.
(3) Das Format des internationalen Signalpunktcodes ist in Anhang 4 festgelegt.
Nummerierung des nationalen Signalisierungsnetzes mit Signalisierungssystem Nr. 7
(1) Das nationale Signalisierungsnetz mit Signalisierungssystem Nr. 7 der Tschechischen Republik wird durch den Netzindikator des Übergangssignalnetzes mit Signalisierungssystem Nr. 7 und durch die Netzindikatoren von Signalisierungsnetzen von Betreibern bestimmt, wie dies von der Internationalen Telekommunikationsunion ITU-T Q.708 empfohlen wird.
(2) Das Format des nationalen Signalpunktcodes ist in Anhang 4 festgelegt.
Netzwerkindikatorwerte
Die Werte der Netzindikatoren von Signalisierungsnetzen mit Signalisierungssystem Nr. 7 sind in Anhang 4 angegeben.
Nummerierungsplannummern, die Verleger der Internationalen Telekommunikations-Salary Cards und Verleger der Identifikationskarten identifizieren
Der Nummerierungsplan der Nummern, die den Emittenten von internationalen Fernmelde-Zahlungskarten und den Emittenten von Identifikations-Teilnehmerkarten identifizieren, beschreibt die Art und Weise, wie der Emittent von internationalen Fernmelde-Zahlungskarten und der Emittent von Identifikations-Teilnehmerkarten erstellt wird.
Grundbuchnummer
(1) Die Basis-Kontonummer wird verwendet, um internationale Fernmelde-Zahlungskarten und Identifikations-Teilkarten (SIM-Karten) (nachfolgend "Karten" genannt) wie von der Internationalen Fernmeldeunion ITU-T E.118 empfohlen.
(2) Die Grundbuchnummer setzt sich aus der Identifikationsnummer des Kartenausstellers, der Nummer, die das individuelle Konto identifiziert, und der Luhn-Kontrollnummer zusammen, die zur Überprüfung der Gültigkeit der Grundbuchnummer verwendet wird.
(3) Die Kartenaussteller-Identifikationsnummer besteht aus der Hauptsektor-Identifizierung, dem Ländercode, für den die Karten bestimmt sind, und dem Kartenaussteller-Identifikator.
(4) Die Kennung des wichtigsten elektronischen Kommunikationssektors ist durch die Nummer 89 definiert.
(5) Für Karten, die in der Tschechischen Republik verwendet werden, ist der Ländercode 420 angegeben.
(6) Das Format der Grundbuchnummer ist in Anhang 5 festgelegt.
Nummerierungsplan Mnemonic Adresse Public Administration Management Domains für System Zwischenberichte
Der Numerische Plan der mnemonischen Adressen öffentlicher Verwaltungsverwaltungsdomänen für das Berichtsvermittlungssystem enthält die Methode zur Erstellung mnemonischer Adressen öffentlicher Verwaltungsverwaltungsdomänen im Meldevermittlungssystem, wie es von der Internationalen Telekommunikationsunion ITU-T F.400 und ITU-T F.401 empfohlen wird.
Regeln für die Erstellung mnemonischer Adressen öffentlicher Verwaltung
(1) Public Administration Management Domain (nachfolgend "Domain" genannt) bezeichnet einen Bereich, der Nachrichtenaustauschsysteme enthält, die von einem Dienstleister betrieben werden. Dieser Anbieter ist ein Domain-Manager.
(2) Der Benutzer des Nachrichtenaustauschsystems ist jeder, der Nachrichten in diesem System empfängt oder sendet.
(3) Die Mnemonic-Domain-Adresse besteht immer aus dem Namen des Landes und dem Namen der Domain und den optionalen Attributen gemäß Anhang 6. Zumindest das Attribut "Name "oder das Attribut" oder das Attribut "Organisationsname 'shall immer in der mnemonic Domain Adresse der optionalen Attribute enthalten.
(4) Für die Tschechische Republik der Name des Landes "CZ".
(5) Der Domainname ist dazu bestimmt, Nachrichten zu adressieren, die gesendet und empfangen werden.
(6) Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 5 gelten sinngemäß für nichtöffentliche Management-Domains, die mit der Domain verbunden sind.
Sonderfälle Verwendungsnummern
Im öffentlichen Kommunikationsnetz können Codes verwendet werden, die aus einer Kombination von Zahlen mit den Zeichen "* "(" star") oder "# "(" double cross") bestehen, oder eine Kombination von Zahlen, die nicht mit der Nummer "1 " beginnen dürfen und die je nach Länge nur innerhalb des Netzwerks des Betreibers zu Diensten führen. Dienstleistungen, die an diese Codes adressiert werden, sind nicht für Nutzer aus anderen öffentlichen Kommunikationsnetzen verfügbar.
Für das Senden von Kurztextnachrichten (SMS) und Multimedianachrichten (MMS) in öffentlichen Kommunikationsnetzen gelten Kurzcodes, bestehend aus einer Kombination von Nummern, die weder Telefonnummern noch verkürzte Telefonnummern sind, nicht für Notrufnummern.
Um Kurztextnachrichten im Rahmen der Notkommunikation mit dem Notfallkommunikationszentrum von einem Teilnehmer zu senden, der ein Roaming-Kunde im besuchten Netz in der Tschechischen Republik im Sinne der unmittelbar anwendbaren Verordnung der Europäischen Union für Roaming an öffentlichen Mobilfunknetzen in Unii2) ist, wird die Telefonnummer "+ 420 720 000 112" verwendet. Die Verwendung dieser Nummer hat die Art und die Folgen der Verwendung der Notrufnummer.
Telefonnummern, die als Reserve ohne einen bestimmten Zweck oder eine Bestimmung für einen bestimmten Zweck identifiziert werden, werden nicht zugewiesen.
Übertragbarkeitsnummern
(1) Geografische Kommunikationsnummern dürfen nur in dem entsprechenden Nummerierungsbereich übertragen werden, dessen TC-Code gemäß Anhang 1 der ersten oder zweiten Ziffer der Telefonnummer entspricht.
(2) Ein Block von Rufnummern zur Verbindung von Telekommunikationsendgeräten als Zweigstelle an ein öffentliches Festnetz kann nur vom Netz übertragen werden, an das es zum Zeitpunkt der Übertragung an das öffentliche Festnetz eines anderen Betreibers als Ganzes angeschlossen ist.
(3) Ein zur Verbindung von Telekommunikationsendgeräten als Zweigstelle mit einem öffentlichen Mobilfunknetz vorgesehener Rufnummernblock kann nur aus dem Netz übertragen werden, an das er zum Zeitpunkt der Übertragung an das öffentliche Mobilfunknetz eines anderen Betreibers als Ganzes angeschlossen ist.
(4) Die IMSI ist nicht übertragbar.
(5) Die Verpflichtung zur Portabilität nach dem elektronischen Kommunikationsgesetz gilt nicht für:
a) Nummern für den Zugang zu einem Dienst, der gleichzeitig von mehreren Betreibern in öffentlichen Kommunikationsnetzen genutzt wird;
b) verkürzte Kommunikationszahlen;
c) Nummern mit dem Zugangscode zum Dienst (SAC) 800 und Ziffern A = 0, B = 0,
d) Nummern mit dem Routing-Code 701, 93, 960 bis 969, 970 und 977,
e) Nummern mit Zugangscode 972 bis 974, 980, 983 und 98900 bis 98999 und
f) Einzelnummern aus dem zugeordneten Zahlenblock mit dem Zugangscode 95000 bis 95999.
Schlussbestimmungen
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
Minister:
MUDr. Mgr. Langer v. r.
Příloha č. 1
Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 117/2007 Slg.
Öffentlicher Telefonnetznummernplan
1. Format der internationalen Nummer
2. Telefonnummernformate
Wo:
TC - Nummerierungsbereich Code,
DNE - Zugangscode zum Netzwerk,
SAC - Zugangscode zum Service,
n - Anzahl der Ziffern des Nummerierungsbereichscodes oder Zugangscodes zum Netzwerk oder Zugriffscode zum Dienst.
3. Auswahl des Operators und Vorgabecodes
| 1000 až 1059 | ||
| 10600 až 10999 | Rezerva |
4. Kurze Kommunikationszahlen
4.1. Kurze Kommunikationsnummern für den Zugang zu Dienstleistungen mit SAC-Code = 11
| 110 až 111 | Rezerva | |
| 112 | Jednotné evropské | |
| 113 až 115 | Rezerva | |
| 116000 až 116111 | 1) | |
| 116112 | Rezerva | 1) |
| 116113 až 116999 | 1) | |
| 117 | Rezerva | |
| 1180 až 1189 | Informace o národních a mezinárodních | |
| 119 | Rezerva |
1) Entscheidung 2007 / 116/EG der Kommission über die Vorbehalte des nationalen numerischen Bereichs "116" für harmonisierte Zahlen der harmonisierten Dienste des sozialen Wertes.
4.2. Kurze Kommunikationsnummern für den Zugang zu Dienstleistungen mit SAC-Code = 12
| 1200 až 1240 | Služby pro zdravotně postižené, sociální a zdravotní služby, havarijní služby | |
| 12410 až 12999 | Služby pro zdravotně postižené, sociální a zdravotní služby, havarijní služby, informační služby |
4.3. Kurze Kommunikationszahlen für den Zugang zu SAC-Diensten = 13
| 130000 až 130199 | 1) | |
| 130200 až 130999 | Rezerva pro zkušební a testovací zařízení | 1) |
| 13100 až 13199 | Ohlašovna poruch veřejně dostupné | |
| 1132000 až 132100 | Rezerva pro ohlašovny poruch | |
| 132101 | Ohlašovna poruch ostatních veřejně dostupných | |
| 132102 až 132999 | Rezerva pro ohlašovny poruch | |
| 133000 | Rezerva pro ohlašovnu | |
| 133001 | Telefonické podávání telegramů | |
| 133002 | Ohlašovna národních | |
| 133003 až 133007 | Ohlašovna mezinárodních | |
| 133008 | Rezerva pro ohlašovnu mezinárodních | |
| 133009 | Ohlašovna účelové komunikační sítě | |
| 133010 až 133989 | Rezerva pro nekomerční služby | |
| 133990 až 133993 | Ohlašovna národních | |
| 133994 až 133999 | Rezerva pro ohlašovny národních | |
| 13400 až 13999 | Rezerva |
1) Die Nummer wird nicht im Telefonbuch veröffentlicht.
4.4. Kurze Kommunikationsnummern für den Zugang zu Dienstleistungen mit SAC-Code = 14
| 14000 až 14500 | Služby pro zdravotně postižené, sociální a zdravotní služby, havarijní služby, informační, asistenční a bezpečnostní služby | |
| 14501 až 14999 | Rezerva pro zdravotně postižené, sociální a zdravotní služby, havarijní služby, informační služby |
4.5. Kurze Kommunikationszahlen von Notrufen mit Code SAC = 15
| 150 | Hasičský záchranný sbor | |
| 151 | Rezerva pro národní tísňové volaní | |
| 152 | Ministerstvo vnitra – Generální ředitelství Hasičského záchranného sboru | 1) |
| 153 | Rezerva pro národní tísňové volání | |
| 154 | Rezerva pro národní tísňové volaní | |
| 155 | Zdravotní záchranná služba | |
| 156 | Obecní | |
| 157 | Rezerva pro národní tísňové volaní | |
| 158 | ||
| 159 | Rezerva pro národní tísňové volaní |
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung Nr. 117/2007 Slg. über die Nummerierung von Plänen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 21.05.2007 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.07.2007 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0