Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 115 / 2024 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aussetzung der Anwendung der Artikel 10, 11 und 13 des Vertrags zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Republik Belarus über die Vermeidung von Doppelbesteuerung und die Verhinderung von Steuerhinterziehung im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern
Zeitliche Textfassungen
14.05.2024
Verkündet
In Kraft seit 14.05.2024
Novellierungen
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