Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 115 / 2024 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aussetzung der Anwendung der Artikel 10, 11 und 13 des Vertrags zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Republik Belarus über die Vermeidung von Doppelbesteuerung und die Verhinderung von Steuerhinterziehung im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern

Zeitliche Textfassungen

14.05.2024 Verkündet
In Kraft seit 14.05.2024

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