Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 115 / 2024 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aussetzung der Anwendung der Artikel 10, 11 und 13 des Vertrags zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Republik Belarus über die Vermeidung von Doppelbesteuerung und die Verhinderung von Steuerhinterziehung im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern

Gültig Mitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag
Textfassungen: 14.05.2024
115.
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
über die Aussetzung der Anwendung der Artikel 10, 11 und 13 des Vertrags zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Republik Belarus über die Vermeidung von Doppelbesteuerung und die Verhinderung von Steuerhinterziehung im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten erklärte, dass die Botschaft der Republik Belarus in Prag mit einer Mitteilung vom 21. März 2024 die Unterbrechung der Anwendung von Artikel 10, 11 und 13 des Vertrags zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Republik Belarus über die Vermeidung von Doppelbesteuerung und die Verhinderung von Steuerhinterziehung im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuer (1), geändert durch Protokoll 2), während des Zeitraums vom 1. Juni 2024 bis 31. Dezember 2026 bekannt gegeben habe.
Minister:
z. JUDr. Smolek, Ph.D., LL.M., v. r.
Leiter der Rechts- und Konsularabteilung
1) Der Vertrag zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Republik Belarus über die Vermeidung von Doppelbesteuerung und die Verhinderung von Steuerhinterziehung im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern, unterzeichnet in Prag am 14. Oktober 1996, wurde unter Nr. 31 / 1998 Coll veröffentlicht. Die redaktionelle Mitteilung über die Korrektur des Fehlers in der Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 31 / 1998 Coll. wurde in der Sammlung der Gesetze in Höhe von 74 von 1998 veröffentlicht.
2) Das am 11. August 2010 in Minsk unterzeichnete Protokoll zum Vertrag zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern wurde unter Nr. 99/2011 veröffentlicht.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 115 / 2024 Coll. über die Aussetzung der Umsetzung der Artikel 10, 11 und 13 des Vertrags zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Republik Belarus über die Vermeidung von Doppelbesteuerung und die Verhinderung von Steuerhinterziehung im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern
Art der VorschriftMitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum14.05.2024
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
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