Dekret Nr. 115 / 2013 Coll.

Verordnung über die Bestimmung der spezialisierten Kompetenz von Ärzten, die den Tod untersuchen, und von Ärzten, die Tests durchführen, um irreversiblen Tod für die Sammlung von Geweben oder Organen, die zur Transplantation bestimmt sind, zu bestätigen (Verordnung über die spezialisierte Kompetenz von Ärzten, die den Tod zur Transplantation untersuchen und bestätigen)

Zeitliche Textfassungen

01.01.2024 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2024
07.05.2013 Verkündet
In Kraft seit 07.05.2013
07.05.2013 Vorherige
In Kraft seit 07.05.2013 bis 31.12.2023

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01.01.2024
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