Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 113 / 2014 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Einführung eines Kollektivvertrags über einen höheren Grad und zwei Zusatzvereinbarungen über einen höheren Grad
Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 4. Juni 2014
über die Einführung einer Tarifvereinbarung mit einem höheren Grad und zwei Zusatzvereinbarungen mit einem höheren Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales stellt fest, dass nach den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg., über Tarifverhandlungen, in der geänderten Fassung, die folgende Tarifvereinbarung von höherem Grad und zwei Anlagen zur Tarifvereinbarung von höherem Grad auferlegt wurden:
1. Sammelvertrag für 2014, abgeschlossen am 7. Januar 2014 zwischen den Vertragsparteien
Tschechische Mährische Union der landwirtschaftlichen Unternehmer
und
Gewerkschaft der Agrar- und Ernährungsarbeiter
- Vereinigung der Freigewerkschaften der Tschechischen Republik.
2. Anlage 1 zum Kollektivvertrag für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2016, abgeschlossen am 22. August 2013 zwischen den Vertragsparteien
Die Bank und die Versicherungsunion
und
Union der Geld- und Versicherungsarbeiter.
3. Anlage 2 des Kollektivvertrags für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2016, abgeschlossen am 31. März 2014 zwischen den Vertragsparteien
Von der Bank Association
und
Union der Geld- und Versicherungsarbeiter.
Minister:
Mgr. Marks v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 113 / 2014 Slg., über die Einführung eines Kollektivvertrags mit höherem Grad und zwei Zusatzvereinbarungen mit höherem Grad |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 20.06.2014 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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