Beschluss Nr. 112/2014 des Präsidenten der Republik Coll.

Beschluss des Präsidenten der Republik über die Ankündigung von Wahlen zum Senat des Parlaments der Tschechischen Republik, zu den Räten der Gemeinden und Räte der Stadtbezirke und Stadtgebiete in den gesetzlichen Städten und dem Rat der Hauptstadt von Prag und den Räten ihrer Stadtgebiete

Gültig
112.
BESCHLUSS
PRÄSIDENT DER REPUBLIK
vom 12. Juni 2014
über die Ankündigung von Wahlen an den Senat des Parlaments der Tschechischen Republik, an die Räte der Gemeinden und Stadtbezirke in den gesetzlichen Städten und an den Rat der Hauptstadt von Prag und an die Räte ihrer Stadtgebiete
Ich.
Gemäß Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe f, Artikel 16 Absatz 2 und unter Berücksichtigung von Artikel 17 Absatz 1 des Verfassungsgesetzes Nr. 1 / 1993 Slg., Verfassung der Tschechischen Republik und Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 247 / 1995 Slg., über Wahlen zum Parlament der Tschechischen Republik und zur Änderung und Ergänzung bestimmter anderer, geänderter Gesetze,
Ankündigung der Wahlen
an den Senat des Parlaments der Tschechischen Republik
in den Wahlkreisen 3, 6, 9, 12, 15, 18, 21, 24, 27, 30, 33, 36, 39, 42, 45, 48, 51, 54, 57, 60, 63, 66, 69, 72, 75, 78, 81 und ich werde die Termine für Freitag, 10. Oktober und Samstag, 11. Oktober 2014 festlegen.
II.
Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 491 / 2001 Slg. über die Wahlen zu Gemeinderäten und über die Änderung bestimmter Gesetze,
Ankündigung der Wahlen
an Gemeinde- und Gemeinderäte in gesetzlichen Städten
und setzen ihre Termine für Freitag, 10. Oktober und Samstag, 11. Oktober 2014.
III.
Auf der Grundlage von Artikel 123 des Gesetzes Nr. 131 / 2000 Slg., über die Hauptstadt Prag, und gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 491 / 2001 Slg., über die Wahlen zu Gemeinderäten und zur Änderung bestimmter Gesetze,
Ankündigung der Wahlen
an den Rat der Hauptstadt Prag und die Räte ihrer Stadtgebiete
und setzen ihre Termine für Freitag, 10. Oktober und Samstag, 11. Oktober 2014.
Präsident der Republik:
Zeman v. r.
Ministerpräsident:
Sobotka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungBeschluss des Präsidenten der Republik Nr. 112/2014 Slg. über die Ankündigung von Wahlen zum Senat des Parlaments der Tschechischen Republik, zu den Räten der Gemeinden und Räte von Stadtvierteln und Stadtgebieten in den gesetzlichen Städten und dem Rat der Hauptstadt Prag und den Räten ihrer Stadtgebiete
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Verkündungsdatum20.06.2014
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Status Gültig
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