Dekret Nr. 112 / 2005 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 398 / 2001 Slg., über die Festlegung der Gebühren für die Tätigkeiten der staatlichen Berufsaufsichtsorganisationen bei der Überwachung der Sicherheit der reservierten technischen Ausrüstung

Gültig Ordnung In Kraft seit 05.04.2005
Inhalt
112.
Ordnung
vom 8. März 2005
zur Änderung des Erlasses Nr. 398 / 2001 des Ministeriums für Arbeit und Soziales Coll. über die Festlegung von Gebühren für die Tätigkeiten von staatlichen Berufsaufsichtsorganisationen bei der Durchführung der Sicherheitsaufsicht von reservierten technischen Geräten
Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium sieht das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 6a Absatz 3 des Gesetzes Nr. 174 / 1968 Slg. über die staatliche Arbeitssicherheitsaufsicht, geändert durch Gesetz Nr. 124 / 2000 Slg.:
Čl. I
Verordnung Nr. 398 / 2001 Slg. über die Festlegung von Gebühren für die Tätigkeiten staatlicher Berufsüberwachungsorganisationen bei der Durchführung der Sicherheitsaufsicht reservierter technischer Anlagen wird wie folgt geändert:
1. Nummer 9 des Anhangs lautet wie folgt:
'9. Zur Überprüfung der Kompetenz von natürlichen Personen zum Testen, Überarbeiten, Reparaturen und Montage von speziellen technischen Geräten für die andere und andere Art, Klasse oder Gruppe von speziellen technischen Geräten
a) zur Erweiterung des Geltungsbereichs der Bescheinigung gemäß § 6a Abs. 1 Buchstabe d des Gesetzes 540 CZK,
b) nach Ablauf von fünf Jahren ab Ausstellungsdatum der Bescheinigung gemäß Artikel 6a Absatz 1 Buchstabe d des Gesetzes 540 CZK.
2. In Nummer 12 des Anhangs werden die Wörter "einschließlich des entsprechenden Zusatztests " nach dem Wort "Grundtest" eingefügt.
3. In Nummer 12 Buchstabe e des Anhangs werden die Worte "über den Test "durch die Worte ersetzt" zusätzliche Prüfung.
4. In Nummer 13 des Anhangs werden die Wörter "einschließlich der entsprechenden Zusatzprüfung " nach dem Wort"-Grundtest" eingefügt.
5. Unter Nummer 13 Buchstaben c und d des Anhangs wird Folgendes angefügt:
"(c) 3. Klasse Kessel 860 CZK,
d) Kessel der 4. Klasse 650 CZK. "
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Ing. Škromach v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 112 / 2005 Slg., zur Änderung des Erlasses des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 398 / 2001 Slg., zur Festlegung von Gebühren für die Tätigkeiten der staatlichen Berufsaufsichtsorganisationen bei der Überwachung der Sicherheit der reservierten technischen Ausrüstung
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.03.2005
In Kraft seit05.04.2005
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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