Dekret des Außenministers Nr. 112 / 1968 Coll.
Verordnung des Außenministers über das Abkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.