Bestellnummer 111 / 2021 Coll.

Entschließung Nr. 211 der Regierung der Tschechischen Republik über die Sicherheit und Organisation der Erbringung von Sozialdienstleistungen für die Dauer des Notfalls

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 26.02.2021
ANHANG
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 26. Februar 2021
über die Sicherheit und Organisation der Erbringung von Sozialdienstleistungen für die Dauer der Notsituation
Nach der Regierungsresolution Nr. 196 vom 26. Februar 2021, mit der die Regierung gemäß Artikel 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik den Notstand gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) und Artikel 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg. über gesundheitliche Notdrohungen im Zusammenhang mit dem Nachweis von Coronavirus / bekannt als SARS CoV-2 / im Sinne der Tschechischen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
I. Bestellungen
1. den Sozialdienstanbietern, die Erbringung von Sozialleistungen zu begrenzen, damit sie die Verpflichtung nach § 88 Buchstabe f des Gesetzes Nr. 108 / 2006 Slg., über Sozialdienste, in der geänderten Fassung nicht erfüllen müssen,
2. die Bereitstellung von sozialen Dienstleistungen für Sozialdienstleister, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen zu gewährleisten, einschließlich der Bereitstellung wesentlicher Tätigkeiten, die sich nicht auf eine registrierte Art von Sozialdiensten beziehen, sofern die persönliche und materielle technische Sicherheit den Anbieter für die Dauer der Notsituation ermöglicht;
3. für alle Personen (Benutzer, Mitarbeiter des Anbieters und andere anwesende Personen) während der Bereitstellung von sozialen Dienstleistungen in Feldform am Wohnort oder am Ort der vorübergehenden Unterbringung ein Bewegungs- und Aufenthaltsverbot ohne Atemschutz (Nose, Mund), das ein Beatmungsgerät oder ähnliches Gerät (immer ohne Ausatmungsventil) ist, das mindestens alle technischen Bedingungen und Anforderungen (für das Produkt) erfüllt, einschließlich einer Filtrationseffizienz von mindestens 95 % gemäß den einschlägigen Normen (
4. alle interessierten Personen, Nutzer oder deren Angehörigen der relevanten Sozialdienstleister in Feldform des Auftretens von klinischen Anzeichen von COVID-19 oder der bestellten Quarantäne oder der nachgewiesenen Krankheit von COVID-19 mit dem Kandidat, Klienten oder Geliebten sofort nach der Erkennung informieren,
5. Sozialdienstleister, die gemäß § 63 des Gesetzes Nr. 108 / 2006 Slg. eine Registrierung für die Erbringung von Sozialleistungen erhalten haben, in der geänderten Fassung (Lieferanten), die von den Kunden erforderlichen wesentlichen Tätigkeiten in dem Umfang zu erbringen, wie dies gemäß § 57 des Gesetzes Nr. 108 / 2006 Slg. über soziale Dienste in der geänderten Fassung erforderlich ist, sofern für die Dauer der Notsituation angemessene Personal- und materielle technische Sicherheit erbracht wird;
II. fordert den Minister für Arbeit und soziale Angelegenheiten auf, die sozialen Diensteanbieter, Regionen und die Hauptstadt Prags im Rahmen der Betreuung unter Punkt I dieser Bestimmung zu informieren und methodisch zu leiten, sie methodisch bei ihrer Umsetzung zu leiten und die Bereitstellung sozialer Dienste für die Dauer der Notsituation zu verwalten.
Sie werden
Minister für Arbeit und Soziales,
Anbieter und Sozialdienstleister
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungBestellnummer 111 / 2021 Coll., Nr. 211 über die Sicherheit und Organisation der Erbringung von Sozialleistungen für die Dauer des Notfalls
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum26.02.2021
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf