Dekret Nr. 111 / 2008 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 446 / 2005 Slg., zur Festlegung einer Reihe von Ausländern, die im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik nur auf der Grundlage eines ausgestellten Flughafenvisums, geändert

Gültig Ordnung In Kraft seit 04.04.2008
Textfassungen: 04.04.2008
Inhalt
ANHANG
Ordnung
vom 31. März 2008
zur Änderung des Erlasses Nr. 446 / 2005 Slg., zur Festlegung einer Reihe von Ausländern, die im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik nur auf der Grundlage eines ausgestellten Flughafenvisums in der geänderten Fassung wohnen dürfen
Das Innenministerium sieht gemäß § 182 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 428 / 2005 Slg.:
Čl. I
In Artikel 2 Absatz 1 des Erlasses Nr. 446 / 2005 Slg., der eine Reihe von Ausländern vorsieht, die im Transitgebiet eines internationalen Flughafens im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik nur auf der Grundlage eines ausgestellten Flughafenvisums wohnen können, geändert durch das Erlass Nr. 356 / 2006 Slg., Erlass Nr. 418 / 2006 Slg., Erlass Nr. 13 / 2007 Slg. und Erlass Nr. 246 / 2007 Sl., ersetzt durch den Slg., Nr. 36.
37.
Die Punkte 37 und 38 werden zu den Absätzen 38 und 39.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
MUDr. Mgr. Langer v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 111 / 2008 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 446 / 2005 Slg., zur Festlegung des Bereichs der Ausländer, die im Transitgebiet eines internationalen Flughafens auf dem Gebiet der Tschechischen Republik wohnen dürfen, nur auf der Grundlage eines ausgestellten Flughafenvisums, geändert
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum04.04.2008
In Kraft seit04.04.2008
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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