Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 110 / 2013 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
30.04.2013
ANHANG
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 23. April 2013
Tarifverträge mit höherem Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gibt bekannt, dass gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg. bei Tarifverhandlungen in der geänderten Fassung zwischen 21.3.2013 und 17.4.2013 folgende Tarifverträge mit höherem Abschluss hinterlegt wurden:
1. Sammelvertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2014 zwischen den Vertragsparteien
Gewerkschaft
und
Die Union des Handels und des Tourismus der Tschechischen Republik.
2. Sammelvertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2014, der am 5. Februar 2013 zwischen den Vertragsparteien geschlossen wurde
Tschechische Mährische Gewerkschaft Gastfreundschaft, Hotels und Tourismus
und
Die Union des Handels und des Tourismus der Tschechischen Republik.
3. Sammelvertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2017, der am 6. Dezember 2012 zwischen den Vertragsparteien geschlossen wurde
Gewerkschaft der Bergbau-, Geologie- und Ölindustrie
und
Arbeitgeberverband der Bergbau- und Ölindustrie - Verband der Bergarbeiter der Tschechischen Republik.
4. Sammelvertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2017, der am 21. Dezember 2012 zwischen den Vertragsparteien geschlossen wurde
Gewerkschaft für Energie und Bergbau
und
Arbeitgeberverband der Bergbau- und Ölindustrie - Verband der Bergarbeiter der Tschechischen Republik.
Minister:
Ing. Müller v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 110 / 2013 Coll., über die Hinterlegung von Tarifverträgen mit höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 30.04.2013 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Kollektivverhandlungen
Arbeitsrecht
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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