Dekret Nr. 11 / 2026 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 518/2004 Slg., Durchführungsgesetz Nr. 435/2004 Slg., über Beschäftigung, geändert

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.07.2026
11)
ERKLÄRUNG
vom 19. Januar 2026
zur Änderung des Gesetzes Nr. 518/2004 Slg., Durchführungsgesetz Nr. 435/2004 Slg., über Beschäftigung, geändert
Das Ministerium für Arbeit und Soziales bestimmt gemäß § 77 Abs. 1, § 78 (9), § 81 Abs. 6 und § 119 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 435 / 2004 Slg., über Beschäftigung, geändert durch Gesetz Nr. 261 / 2007 Slg., Gesetz Nr. 479 / 2008 Slg., Gesetz Nr. 382 / 2008 Slg., Gesetz Nr. 367 / 2011 Slg., Gesetz Nr. 206 / 2017 Sl.
Čl. I
Dekret Nr. 518 / 2004 Coll., Durchführungsgesetz Nr. 435 / 2004 Coll., über Beschäftigung, geändert durch Dekret Nr. 507 / 2005 Coll., Dekret Nr. 452 / 2008 Coll., Dekret Nr. 390 / 2011 Coll., Dekret Nr. 340 / 2014 Coll., Dekret Nr. 101 / 2016 Coll., Dekret Nr. 444 / 2017 Coll. Slg., werden wie folgt geändert:
1. Im Einleitungssatz wird "5 " durch" 6" ersetzt, "4 " durch" 4" ersetzt und "und § 130 " gelöscht.
2. in Absatz 8 Absatz 1 Buchstabe b Absatz 1 wird "oder" durch ein Komma ersetzt.
3. In Paragraph 8 (1) (c) (1) wird das Wort "oder " gelöscht.
4. In Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 4 wird das Wort "oder " durch ein Komma ersetzt.
5. In Artikel 8 Absatz 2 werden die Worte "Artikel 78a des Gesetzes" durch die Worte "Artikel 78a bis 78e des Gesetzes" ersetzt.
6. In Teil 3 ist die Referenz:
"(K § 78 Abs. 9 des Gesetzes) ".
7. In Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d werden die Worte "oder gemäß Artikel 192 Absatz 1 Teil des Satzes des zweiten Satzes, nach dem Semikolon des Arbeitsgesetzbuches, nicht für ihn die Zahlung oder Bezahlung der Entschädigung " gestrichen.
8. In Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe d werden die Worte "oder gemäß Artikel 192 Absatz 1 Teil des Satzes des zweiten Satzes nach dem Semikolon des Arbeitsgesetzbuches nicht für ihn die Zahlung oder Bezahlung der Entschädigung " gestrichen.
9. In Artikel 18a werden die Worte "Arbeitgeber und "die Worte" Arbeitgeber" ersetzt, und die Worte "und Integration Sozialunternehmen" werden nach den Worten "Aktiv" eingefügt.
10. In Abschnitt 24 wird das Wort "bezahlt" gelöscht und der Satz" Der Arbeitgeber legt die Lohnkosten durch einen einzigen monatlichen Bericht vor."
11. In Artikel 26 wird das Wort "bezahlt" gestrichen und der Satz "Der Arbeitgeber legt eine Erklärung der Lohnkosten durch einen einzigen monatlichen Bericht vor."
Čl. II
Übergangsbestimmungen
1. Die Form und Methode der Gewährung des Beitrags im Rahmen der Vereinbarung zur Gewährung eines Beitrags zur Schaffung eines Arbeitsplatzes im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Tätigkeiten oder im Rahmen der Vereinbarung zur Gewährung eines Beitrags zu einem sozial effizienten Beitrag des Arbeitgebers an einen bestimmten Beschäftigungsanwärter, der vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses abgeschlossen wurde, unterliegt dem Erlass Nr. 518 / 2004 Coll., wie wirksam vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses.
Čl. III
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Minister:
Ing. Juchelka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 11 / 2026 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 518 / 2004 Coll., Durchführungsgesetz Nr. 435 / 2004 Coll., über Beschäftigung, geändert
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.01.2026
In Kraft seit01.07.2026
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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