Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 11 / 2020 Coll.
Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die Ausgabe des Preiskodex 1 / 2020 / CAU über die Regelung der Preise für Arzneimittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Preiskodex 2 / 2020 / CAU über die Regelung der Preise für erbrachte Gesundheitsdienstleistungen, die Festsetzung der Höchstpreise für Gesundheitsdienstleistungen von Zahnärzten, die aus der öffentlichen Krankenversicherung und der spezifischen Gesundheitsleistung bezahlt werden, und Preiskodex 3 / 2020 / CAU über die Regelung der Preise für individuell vorbereitete medizinische Produkte, die Cannabis enthalten
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
14.01.2020
11)
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Gesundheit
vom 23. Dezember 2019
über die Frage der Preisregelung 1 / 2020 / CAU über die Regelung der Preise für Arzneimittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Preisregelung 2 / 2020 / CAU über die Regelung der Preise für bereitgestellte Gesundheitsdienste, die Festsetzung der Höchstpreise für Gesundheitsdienste von Zahnärzten, die aus der öffentlichen Krankenversicherung und der spezifischen Gesundheitsleistung bezahlt werden, und Preisregelung 3 / 2020 / CAU über die Regelung der Preise für individuell vorbereitete Arzneimittel, die Cannabis zur therapeutischen Verwendung enthalten
Das Gesundheitsministerium weist gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg. zu Preisen in der geänderten Fassung darauf hin, dass am 10. Dezember 2019 die Preisregelung 1/2020 / CAU über die Regelung der Preise für Arzneimittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Preisregelung 2/2020 / CAU über die Regelung der Preise für medizinische Leistungen, die Festsetzung der Höchstpreise für medizinische Leistungen, die von ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen ärztlichen Behandlungen
Die Preisregelungen wurden am 20. Dezember 2019 im Health Bulletin veröffentlicht und am 1. Januar 2020 wirksam.
Minister für Gesundheit:
v z. Ing. Rögnere v. r.
Stellvertretender Minister für Wirtschaft und Krankenversicherung
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Gesundheit Nr. 11 / 2020 Coll., zur Ausgabe des Preiskodex 1 / 2020 / CAU zur Regelung der Preise für Arzneimittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Preiskodex 2 / 2020 / CAU zur Preisregelung der bereitgestellten Gesundheitsdienste, die Festsetzung der Höchstpreise für medizinische Leistungen von Zahnärzten, die von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, und der spezifischen Gesundheitsleistung und Preiskodex 3 / 2020 / CAU zur Preisregulierung individuell vorbereiteter Arzneimittelpreise |
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| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 14.01.2020 |
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| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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