Entschließung Nr. 109/2020

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 19.03.2020
ANHANG
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 19. März 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020, mit der die Regierung gemäß Artikel 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik, wegen einer gesundheitlichen Bedrohung im Zusammenhang mit dem Nachweis von Coronavirus/nachstehend als SARS CoV-2 / im Gebiet der Tschechischen Republik und gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe g des Gesetzes Nr. 240/2000 Coll vom 2.
Regierung
I. genehmigt den finanziellen Beitrag für Selbständige (nachstehend als "selbstständige Personen" bezeichnet) - Krankenpflege;
II. Speicher
1. dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten, dem Minister für Industrie und Handel und dem Verkehrsminister, gemäß Absatz I dieser Entschließung einen finanziellen Beitrag zur Versorgungszulage für den EAD zu leisten, sofern keine andere Person dasselbe Kind/Kinder anzieht,
2. unverzüglich Anträge auf einen finanziellen Beitrag zur Selbstbedienungsgebühr gemäß Nummer I dieser Entschließung an das Ministerium für Industrie und Handel;
III. beauftragt den stellvertretenden Ministerpräsidenten, den Minister für Industrie und Handel und den Verkehrsminister, die Bedingungen, die Zeit der Umsetzung und den Betrag der finanziellen Beteiligung gemäß Absatz I dieser Entschließung zu ändern.
Sie werden
Stellvertretender Ministerpräsident, Minister für Industrie und Handel und Verkehrsminister,
Kommunale Handelsbüros
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung des Königreichs der Tschechischen Republik Nr. 109/2020
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum19.03.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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