Tschechische Nationalbank Dekret Nr. 109 / 1993 Coll.
Bestellung der Tschechischen Nationalbank zur Ausgabe von Münzen nach 50 Hälften Modell 1993, nach Ablauf von Münzen nach 50 Hälften der Tschechoslowakischen Währung und deren Austausch
Gültig
In Kraft seit 01.05.1993
ANHANG
Ordnung
Tschechische Nationalbanken
vom 26. März 1993
über die Ausgabe von Münzen nach 50 Hälften Modell 1993, das Auslaufen von Münzen nach 50 Hälften der Tschechoslowakischen Währung und deren Austausch
Tschechische Nationalbank gemäß § 22 a und d des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 6 / 1993 Coll., über die Tschechische Nationalbank, sagt:
Am 12. Mai 1993 werden Münzen in Form von 50 Pennies des Modells 1993 (nachstehend "50 Pennies" genannt) für den Umlauf ausgegeben.
(1) Das 50-Nickel wird aus einer Legierung mit 990 Aluminiumteilen und 10 Magnesiumteilen angetrieben. Das Gewicht beträgt 0,9 g, 19 mm Durchmesser und 1,7 mm Dicke. Glatte und gezackte Felder werden am Rande von 50 halers abgestellt.
(2) Bei einer 50 Zoll Prägung ist eine Toleranz von 0,1 g, 0,1 mm Durchmesser und 0,05 mm zulässig. Bei der Zusammensetzung des Metalls ist eine Toleranz von bis zu 0,5 % bei der Prägung zulässig.
(1) Der tschechische Löwe steht vor 50 Haler als Symbol der tschechischen Staatsbürgerschaft. In der Kopie ist der Name des Staates "CZECH REPUBLIC" und am unteren Rand der Münze das Jahr der Prägung. Die Anzahl der Treffer wird vom Namen des Staates durch Punkte getrennt. Über dem Alter des Schlages wird der Löwe zwischen die Hinterbeine der Minze gelegt, die den 50-Zoll gefahren.
(2) Auf der Rückseite von 50 Hälften ist der markierte Münzwert "50". Die Figur "5" füllt die gesamte linke Hälfte der Münze, die Zahl "0" ist kleiner und wird an der Spitze der rechten Hälfte der Münze platziert. Im Zentrum der Münze schneiden sich die beiden Ziffern teilweise. Unter der Abbildung "0 "ist die Abkürzung" h', die die Untermonetäreinheit angibt. Der obere Teil der Abkürzung übersteigt "0". Die beiden Ziffern der Wertnummer und der Buchstabe der Abkürzung werden durch vier parallele Linien erzeugt. Der Urheber des Designs des fünfzigen Hehlers ist der akademische Bildhauer Wladimir Oppl, die Initialen seines Namens "VO" werden an der unteren linken Kante der Münze in der Abbildung "5" platziert.
(1) Die Gültigkeit der Münzen nach 50 Hälften der Tschechoslowakischen Währung (1) läuft am 31. Juli 1993 ab.
(2) Die in Absatz 1 genannten Münzen werden zwischen dem 1. August und dem 30. November 1993 von der Tschechischen Nationalbank und den Banken ausgetauscht.2)
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1993 in Kraft.
Gouverneur:
Ing. Tošovský v. r.
1) Dekret des Bundesministeriums für Finanzen Nr. 101 / 1978 Coll., zur Ausgabe von Münzen nach 50 Pennies Modell 1978. Dekret der Staatlichen Bank der Tschechoslowakei Nr. 60 / 1991 Slg., zur Ausgabe von Münzen nach 1 Cent, 5 Heler, 10 Heler, 20 Heler, 50 Heler, 1 Ccs, 2 Ccs und 5 Ccs mit Staatszeichen der Tschechischen und Slowakischen Republik.
2) § 1 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 21/1992 Slg. über die Banken.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret der Tschechischen Nationalbank Nr. 109 / 1993 Coll. über die Ausgabe von Münzen nach 50 Hälften Modell 1993, nach Ablauf von Münzen nach 50 Hälften der Tschechoslowakischen Währung und deren Austausch |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 01.04.1993 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.05.1993 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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