Dekret Nr. 107 / 2003 Coll.
Verordnung über den Anteil der regionalen Gebietskörperschaften an der Zuweisung von Subventionen, um das Risiko zu ermitteln, das sich aus dem Vorhandensein von Radon und seinen Tochtergesellschaften in den internen Luftstrukturen und in den öffentlichen Versorgungsgewässern ergibt, und die Annahme von Maßnahmen, die damit verbunden sind
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 18/1997
Führt durch
Gesetz über die friedliche Nutzung von Kernenergie und ionisierender Strahlung (...
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.