Tschechische Nationalbank Dekret Nr. 107 / 1993 Coll.

Bestellung der Tschechischen Nationalbank zur Ausgabe von Münzen nach 10 Pennies Modell 1993, nach Ablauf von Münzen nach 10 Pennies der Tschechoslowakischen Währung und deren Austausch

Gültig In Kraft seit 01.05.1993
107.
Ordnung
Tschechische Nationalbanken
vom 26. März 1993
über die Ausgabe von Münzen nach 10 Hälften Modell 1993, das Auslaufen von Münzen nach 10 Hälften der Tschechoslowakischen Währung und deren Austausch
Tschechische Nationalbank gemäß § 22 a und d des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 6 / 1993 Coll., über die Tschechische Nationalbank, sagt:
§ 1
Am 12. Mai 1993 werden die Münzen in jedem der zehn Pennys des Modells 1993 (nachstehend "die zehn Pennies" genannt) zum Umlauf ausgegeben.
§ 2
(1) Der 10 haler wird aus einer Legierung mit 990 Aluminiumteilen und 10 Magnesiumteilen angetrieben. Das Gewicht des Zehnzolls beträgt 0,6 g, sein Durchmesser 15,5 mm und seine Festigkeit 1,7 mm. Der Rand des Zehn-Zolls ist glatt.
(2) Bei einer 10-Zoll-Prägung ist eine Toleranz von 0,1 g, 0,1 mm Durchmesser und 0,05 mm zulässig. Bei der Zusammensetzung des Metalls ist eine Toleranz von bis zu 0,5 % bei der Prägung zulässig.
§ 3
(1) Der tschechische Löwe ist ein Symbol der tschechischen Staatsbürgerschaft. In der Kopie ist der Name des Staates "CZECH REPUBLIC" und am unteren Rand der Münze das Jahr der Prägung. Die Anzahl der Treffer wird vom Namen des Staates durch Punkte getrennt. Über dem Jahr des Stanzens wird der Löwe zwischen die Hinterbeine der Minze gelegt, die den Zehn-Zentren fuhr.
(2) Auf der Rückseite der zehnten Münze ist der markierte Münzwert "10". Zwischen den Ziffern der Wertnummer am unteren Rand der Münze wird eine "h"-Abkürzung zur Identifizierung der Untermonetäreinheit gelegt. Der Hintergrund der Wertzahl ist ein stilisierter Wasserspiegel, der aus sieben gewellten Linien besteht. Der Autor des Entwurfs des Teners ist akademischer Bildhauer Jiří Pradler, die Initialen seines Namens "JP" werden zwischen dem unteren Teil der Ziffer "0" und dem rechten Rand der Münze platziert.
§ 4
(1) Münzen nach 10 Hälften der tschechischen Währung (1) verfallen am 31. Juli 1993.
(2) Die in Absatz 1 genannten Münzen werden zwischen dem 1. August und dem 30. November 1993 von der Tschechischen Nationalbank und den Banken ausgetauscht.2)
§ 5
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1993 in Kraft.
Gouverneur:
Ing. Tošovský v. r.
1) Dekret des Bundesministeriums für Finanzen Nr. 82 / 1974 Slg. über die Ausgabe von Münzen nach 10 Pennies Modell 1974. Dekret der Staatlichen Bank der Tschechoslowakei Nr. 60 / 1991 Slg., zur Ausgabe von Münzen nach 1 Cent, 5 Heler, 10 Heler, 20 Heler, 50 Heler, 1 Ccs, 2 Ccs und 5 Ccs mit Staatszeichen der Tschechischen und Slowakischen Republik.
2) § 1 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 21/1992 Slg. über die Banken.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret der Tschechischen Nationalbank Nr. 107 / 1993 Coll. über die Ausgabe von Münzen nach 10 Hälften des Modells 1993, nach Ablauf von Münzen nach 10 Hälften der Tschechoslowakischen Währung und deren Austausch
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Verkündungsdatum01.04.1993
In Kraft seit01.05.1993
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Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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