Gesetz Nr. 106 / 2011 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg., über Suchtstoffe und zur Änderung einiger anderer Gesetze in der geänderten Fassung
Gültig
In Kraft seit 22.04.2011
ANHANG
Recht
vom 6. April 2011
zur Änderung des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg., über Suchtstoffe und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze in der geänderten Fassung
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Gesetz Nr. 167 / 1998 Slg., über Suchtstoffe und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 354 / 1999 Slg., Gesetz Nr. 117 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 132 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 57 / 2001 Slg., Gesetz Nr. 185 / 2001 Slg., Gesetz Nr. 407 / 2001 Slg.
1. In Anhang 1 wird nach dem Eintrag "Isomethadone" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" der folgende Eintrag" Carfentanil" eingefügt: "Methyl 4- [(1-Oxopropyl)phenylamino]-1-(2-phenylethyl)piperidin-4-carboxylat ".
2. In Anhang 1 wird in der Spalte "Internationaler nicht proprietärer Name (INN) in der tschechischen Sprache " der Eintrag" Tapentadol" nach dem Eintrag "Sufentanil "und in der Spalte" Chemische Bezeichnung" eingefügt, die Worte "3- [(1R, 2R)-3-(Dimethylamino)-1-ethyl-2-methylpropyl]-phenol '.
3. In Anhang 4 wird in der Spalte "Andere internationale Bezeichnung oder gemeinsame Bezeichnung ", der Eintrag" AM-2201" vor dem Eintrag "DOB "und in der Spalte" Chemische Bezeichnung" die Worte "1- [(5-Fluorpentyl) -1H-indol-3-yl] - (Naphthalin-1-yl)-methanon " eingefügt.
4. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "AM-2201" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" der folgende Eintrag" bk-PMA" eingefügt: "1- (4-Methoxyphenyl)-2-aminopropan-1-on".
5. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "bk-PMMA" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" der folgende Eintrag" bk-PMMA" eingefügt: die Worte "1- (4-Methoxyphenyl)-2-(methylamino)propan-1-on".
6. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "DOB" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" die Angabe "1- (8-Brombenzo [1,2-b; 4,5-b] Difuran-4-yl)-2-aminopropan" in die Spalte "Andere internationale nicht proprietäre Bezeichnung oder gemeinsamer Name " der Eintrag" Bromo-Dragonfly" eingefügt.
7. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "Bromo-Dragonfly "und in der Spalte" Chemische Bezeichnung" der Eintrag "Butylon" eingefügt, die Worte "1- (3,4-Methylendioxyphenyl)-2- (Methylamino) Butan-1-on ".
8. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "2C-T7" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" der folgende Eintrag "CP-47,497" eingefügt: "2- [(1R, 3S)-3-Hydroxycyclohexyl]-5-(2-methyloctan-2-yl)phenol ".
9. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "CP-47,497" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" die Bezeichnung "Naphthalin-1-yl- (4-Pentyloxynaphthalin-1-yl)-methanon" in die Spalte "Andere internationale nicht proprietäre Bezeichnung oder gemeinsamer Name " der Eintrag" CRA-13" eingefügt.
10. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "CRA-13 ' und in der Spalte" der folgende Eintrag "DBZP" eingefügt: "1,4-Dibenzylpiperazin ".
11. In Anhang 4 wird in der Spalte "Andere internationale Bezeichnung oder gemeinsame Bezeichnung ", der Eintrag" DOC" nach dem Eintrag "DMT "und in der Spalte" Chemische Bezeichnung" die Worte "1- (4-Chlorphenyl-2,5-dimethoxy)-2-aminopropan " eingefügt.
12. In Anhang 4 wird in der Spalte "Andere internationale nicht proprietäre Bezeichnung oder gemeinsame Bezeichnung " der Eintrag" DOI" nach dem Eintrag "DOET "und in der Spalte" Chemische Bezeichnung" die Worte "1- (4-Iodphenyl-2,5-dimethoxy)-2-aminopropan " eingefügt.
13. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "Etryptamine ' und in der Spalte" Chemische Bezeichnung" der folgende Eintrag "Flefedron" eingefügt: "1- (4-Fluorphenyl)-2-(Methylamino)propan-1-on".
14. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "Flefedron "und in der Spalte" Chemische Bezeichnung" die Worte "1- (4-Fluorphenyl) -N-Methyl-2-aminopropan " in die Spalte " chemische Bezeichnung" eingefügt.
15. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "4-FMP" und in der Spalte "Chemical name" (Naphthalin-1-yl) (1-Pentyl-1H-indol-3-yl) Methanon" in der Spalte "Andere internationale nicht proprietäre Bezeichnung oder gemeinsamer Name " folgender Eintrag" JWHH-018" eingefügt.
16. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "JWH- 018" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" (Naphthalin-1-yl) (1-Butyl-1H-indol-3-yl) Methanon " in die Spalte "Sonstige internationale Bezeichnung oder gemeine Bezeichnung ", der folgende Eintrag" JWH- 073" eingefügt.
17. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "JWH- 073 "und in der Spalte" der Begriffe "(4-Methoxynaphthalin-1-yl) (1-Pentyl-1H-indol-3-yl)-methanon" in der Spalte "Sonstige internationale Bezeichnung oder gemeine Bezeichnung " folgender Eintrag" JWH- 081" eingefügt.
18. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "JWH-081 "und in der Spalte" der Begriffe "(4-Methylnaphthalin-1-yl) - (1-Pentyl-1H-indol-3-yl)-methanon" in der Spalte "Sonstige internationale Bezeichnung oder gemeine Bezeichnung " folgender Eintrag" JWH-122" eingefügt.
19. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "JWH-122 "und in der Spalte" Chemische Bezeichnung" der Wörter "1- (2- (morpholin-4-yl)-ethyl) -1H-indol-3-yl] - (Naphthalin-1-yl)-methanon " in der Spalte "Andere internationale Bezeichnung oder gemeinsamer Name " der folgende Eintrag" JWH-200 eingefügt.
20. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "JWHH-200" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" der folgende Eintrag" JWH-250" eingefügt: 2- (2-Methoxyphenyl)-1-(1-Pentyl-1H-indol-3-yl)-ethanol '.
21. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "JWH-250" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" der Begriffe "(4-Chlornaphthalin-1-yl) - (1-Pentyl-1H-indol-3-yl)-methanon" in der Spalte "Sonstige internationale Bezeichnung oder gemeine Bezeichnung " folgender Eintrag" JWH-398" eingefügt.
22. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "LSD, LSD25" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" der folgende Eintrag" MBZP" eingefügt: "1-Benzyl-4-methylpiperazin".
23. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "MBZP" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" die Bezeichnung "1- (3-Chlorphenyl)piperazin" in die Spalte "Sonstige internationale Bezeichnung oder gemeinsame Bezeichnung ", der folgende Eintrag" mCPP" eingefügt.
24. In Anhang 4 wird in der Spalte "Sonstiger internationaler Name oder gemeinsamer Name " der Eintrag" MDAI" nach dem Eintrag "mCPP "und in der Spalte" Chemische Bezeichnung" die Worte "5,6-Methylendioxy-2-aminoindan" eingefügt.
25. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "MDPV" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" der folgende Eintrag "MDPV" eingefügt: Die Worte "1-(3,4-Methylendioxyphenyl)-2- (Pyrrolidin-1-yl)-pentan-1-on" werden in der Spalte "Andere internationale nicht proprietäre Bezeichnung oder gemeinsamer Name ".
26. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "MDPV" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" der Eintrag "4 MEC" nach dem Eintrag "MDPV" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" die Worte "2- (Ethylamino)-1-(4-methylphenyl)-propan-1-on" eingefügt.
27. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "4-Mephedron" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" der folgende Eintrag "Mephedron" nach dem Eintrag "4-Mephedron "und in der Spalte" Chemische Bezeichnung" die Worte "2- (Methylamino)-1-(4-Methylphenyl)-propan-1-on" eingefügt.
28. In Anhang 4 wird in der Spalte "Andere internationale nicht proprietäre Bezeichnung oder gemeinsame Bezeichnung ", der Eintrag" Methylone" nach dem Eintrag "MDMA "und in der Spalte" Chemische Bezeichnung" eingefügt, die Worte "2- (Methylamino)-1-(3,4-Methylendioxyphenyl)-propanon ".
29. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "4-MTA" und in der Spalte "Chemische Bezeichnung" der Eintrag "Naphtalin-2-yl)-2-(pyrrolidin-1-yl)pentan-1-on" in die Spalte "Sonstige internationale Bezeichnung oder gemeine Bezeichnung ", der Eintrag" Naphyron" eingefügt.
30. In Anhang 4 wird in der Spalte "Andere internationale Bezeichnung oder gemeinsame Bezeichnung ", der Eintrag" pFPP" nach dem Eintrag "Parahexyl "und in der Spalte" Chemische Bezeichnung" die Worte "1- (4-Fluorphenyl) Piperazin " eingefügt.
31. In Anhang 4 wird nach dem Eintrag "PHP, PCPY "und in der Spalte" folgender Eintrag" Salvinorin A" eingefügt: "Methyl (2S, 4aR, 6aR, 7R, 9S, 10aS, 10bR) -9-acetoxy-2-(furan-3-yl)-dimethyl-4dehydrocarboxylat-
32. In Anhang 4 wird in der Spalte "Andere internationale nicht proprietäre Bezeichnung oder gemeinsame Bezeichnung " der Eintrag" TFMPP" nach dem Eintrag "TCP" und in der Spalte" Chemische Bezeichnung" die Worte "1- [3-(Trifluormethyl)phenyl]-piperazin " eingefügt.
33. In Anhang 7 wird in der Spalte "International non-proprietary name (INN) in der tschechischen Sprache ', nach dem Eintrag "Kamazepam "und in der Spalte" Chemical name" der Wörter "(RS) -2- (2-Chlorphenyl)-2-(methylamino)cyclohexan-1-on" der folgende Eintrag "Ketamine" eingefügt.
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Deutschland
Klaus v. r.
Nausea v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Gesetz Nr. 106/2011 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg., über Suchtstoffe und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze, geändert |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 22.04.2011 |
|---|---|
| In Kraft seit | 22.04.2011 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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