Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 104 / 2018 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Verlängerung der Verpflichtungen von Anlage 2 Sammelverträge mit höheren Graden für die Jahre 2016 - 2019
Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 31. Mai 2018
über die Verlängerung des Engagements von Anlage 2 Sammelverträge von höheren Graden bis 2016 - 2019
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg., zu Kollektivverhandlungen, geändert durch das Verfassungsgericht gemäß Nr. 199 / 2003 Slg. und Gesetz Nr. 255 / 2005 Slg., gibt bekannt, dass Anlage Nr. 2 der Kollektivverträge der Höheren Grades 2016 - 2019, die am 4. April 2018 zwischen der Höheren Handelskammer geschlossen wurde,
Der Inhalt von Anlage 2 Sammelverträge mit höherem Abschluss für die Jahre 2016 - 2019 finden Sie in den regionalen Zweigstellen des tschechischen Arbeitsamtes und auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales (www.mpsv.cz).
Minister:
Ing. Deutsche, MBA, Rev.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 104 / 2018 Slg., zur Verlängerung des Engagements von Anlage 2 Sammelverträge mit höherem Abschluss bis 2016 - 2019 |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 12.06.2018 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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