Regierungsverordnung Nr. 103 / 2020 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 282 / 2013 Slg. über die Erstellung einer Liste von bestimmten Erzeugnissen, der Bedingungen, unter denen ihre Einfuhr oder Beförderung erfolgen kann, bestimmte Bedingungen für bestimmte Erzeugnisse, unter denen ihre Ausfuhr durchgeführt werden kann, sowie die Anforderungen und Modelle von Anträgen auf Zulassung und Ausfuhrgenehmigung

Zeitliche Textfassungen

01.04.2020 Aktuell
In Kraft seit 01.04.2020
18.03.2020 Verkündet
In Kraft seit 18.03.2020
18.03.2020 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 18.03.2020 bis 31.03.2020

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